indem ich dich zwingen kann (wörtl. "indem ich hinter dir bin") in bezug auf das Recht der Teilungsschrift, die du mir im Jahr 17, Monat Epiphi, des ewiglebenden Pharaos ausgestellt hast, um mir jederzeit ihr Recht zu tun,
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von:
AV Wortschatz der ägyptischen Sprache
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
"indem ich ihn zwingen kann (wörtl. "hinter ihm bin") in bezug auf das Recht der Geldbezahlungsschrift und der übrigen Urkunden, die mir Psenenteris, Sohn des Panuphis, mein Vater, ausgestellt hat, um mir jederzeit ihr (Sg.!) Recht zu tun.
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von:
AV Wortschatz der ägyptischen Sprache
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
(Zu) [dem] Zeitpunkt, da ich dich als Ehefrau entlassen werde oder du selbst fortgehen willst, gebe ich dir die Art deiner Frauensachen, die du mit dir in mein Haus gebracht hast, oder ihren Geldwert entsprechend dem Tarif, der für sie geschrieben (d.h. festgesetzt) ist.
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von:
AV Wortschatz der ägyptischen Sprache
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
Autor:innen:
Günter Vittmann;
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AV Wortschatz der ägyptischen Sprache
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 08.08.2022)
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von:
AV Wortschatz der ägyptischen Sprache
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
Autor:innen:
Günter Vittmann;
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AV Wortschatz der ägyptischen Sprache
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 01.10.2024)
Wir versprechen dir, dich nicht zu behindern und nicht zu veranlassen, daß du behindert wirst, (und) dir nicht entgegenzutreten und nicht zu veranlassen, daß dir irgendein Mensch auf der Welt, der zu uns gehört, entgegentritt am Tage, da du dein Haus, dessen Fundament gelegt ist, wirst bauen oder abreißen wollen, zusammen mit seinem Hof, der südlich von ihm ist, und seinen unbebauten Grundstücken, die es umgeben, und allem, was zu ihm gehört, (nämlich dein Haus,) das im südwestlichen Viertel des Dorfes Pachir in Siut liegt.
indem wir (unsererseits) einen Anspruch an dich haben in bezug auf die Urkunde des Nicht-Hinderns, die du für uns früher gemacht hast in bezug auf die unbebauten Grundstücke, die du uns gegeben hast im Austausch mit dem, was wir dir oben gegeben hatten, im Jahr 3, 3. Monat der peret-Jahreszeit (Phamenoth), Tag 12, des Königs Ptolemaios (VI.), der ewig lebt, um zu veranlassen, daß du uns ihr (d.h. das durch die Urkunde garantierte) Recht tust zu jeder Zeit.
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von:
AV Wortschatz der ägyptischen Sprache
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 30.09.2024)
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