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de
Was Tefhapi, Sohn des Petetymis, in seiner Antwort schrieb:
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von:
AV Wortschatz der ägyptischen Sprache
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
de
"Denn die Teilungsschrift, die mir Thotoes in bezug auf meinen Drittelanteil ausgestellt hatte, ist von ihr (Cheredanch) bestätigt entsprechend der Teilungsschrift, die mir mein Vater im Jahr 25 ausgestellt hatte, und (entsprechend) der Dotationsschrift meiner Mutter, die ebenfalls von Thotoes bestätigt ist,"
Autor:innen:
Günter Vittmann;
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AV Wortschatz der ägyptischen Sprache
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
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"Empfange deine Versorgung, indem sie durch Thotoes, Sohn des Petetymis, bestätigt und unten mit seinen eigenhändigen Schriftzügen beschrieben ist."
Autor:innen:
Günter Vittmann;
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AV Wortschatz der ägyptischen Sprache
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
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folgendermaßen: "Ich habe sie (die Urkunde) bestätigt, indem es (die Bestätigung?) offenbart (d.h. schriftlich fixiert) ist in(?) der Teilungsschrift, die ihm sein Vater darauf (? d.h. auf demselben Papyrus?) im Jahr 25 (Ptolemaios' V.) ausgestellt hat."
Autor:innen:
Günter Vittmann;
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AV Wortschatz der ägyptischen Sprache
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
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folgendermaßen: "Wenn ein Mensch einer Frau eine Dotationsschrift ausstellen wird und Eigentum von sich einem anderen Menschen gibt, ohne daß die Frau oder ihr ältester Sohn auf die nämliche Urkunde gerufen (d.h. die Beitrittserklärung geleistet) haben:"
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Günter Vittmann;
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AV Wortschatz der ägyptischen Sprache
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
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"Wenn die Frau oder ihr ältester Sohn gegen den Mann klagen, dem die Sachen gegeben worden sind, sind sie für ihn nicht (juristisch) rein."
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Günter Vittmann;
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AV Wortschatz der ägyptischen Sprache
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
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Es ist nicht angebracht, eine Klage mit den (öffentlichen) Proteste zu akzeptieren, von denen sie sagt: "Petophois, mein Sohn, hat sie gemacht."
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Günter Vittmann;
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AV Wortschatz der ägyptischen Sprache
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
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Es ist (vielmehr) angebracht zu veranlassen, daß der obengenannte Tefhapi, Sohn Petetymis, die Häuser, die Grundstücke, die Felder, die Magazine und alles und jedes, was in der Teilungsschrift geschrieben ist, die ihm der obengenannte Thotoes, Sohn des Petetymis, im Jahr 8, 2. Pachons, des ewiglebenden Königs in bezug auf seinen Drittelanteil an den Sachen des Petetymis, seines Vaters, ausgestellt hat und die von der obengenannten Cheredanch, Tochter des Petophois, bestätigt ist, in Besitz nimmt.
Autor:innen:
Günter Vittmann;
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AV Wortschatz der ägyptischen Sprache
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
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Wir haben entschieden, daß der obengenannte Tefhapi, Sohn des Petetymis, alles und jedes, was in der Teilungsschrift geschrieben ist, deren Kopie (hier) außen geschrieben ist und die durch sie (die darin aufgezählten Güter) seinen Drittelanteil an den Sachen seines Vaters erweist, in Besitz nimmt.
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Günter Vittmann;
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AV Wortschatz der ägyptischen Sprache
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
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Wir haben Harimuthes, dem Bevollmächtigten des Andromachos, des Eisagogeus, gesagt (d.h. Anweisung gegeben), Tefhapi, Sohn des Petetymis, die Sachen, die in der Teilungsschrift verzeichnet sind, die ihm der obengenannte Thotoes, Sohn des Petetymis, im Jahr 8 (Ptolemaios' VI.) in bezug auf seinen Drittelanteil an den Sachen seines Vaters ausgestellt hat und die von der obengenannten Cheredanch, Tochter des Petophois, bestätigt ist, in Besitz nehmen zu lassen,
Autor:innen:
Günter Vittmann;
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AV Wortschatz der ägyptischen Sprache
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
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