Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
de[Du hast mir gegeben] 690 [Silber(deben)], ihre Hälfte ist 345 Silber(deben), macht 690 Silber(deben) wiederum, (im Verhältnis von) 24 Obolen auf 2 Kite, indem (das) gegen Zinsen (geliehene) Kapital darin (eingeschlossen) ist.
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
deWenn(??) ihr Vorwurf in bezug auf einen Garten (oder) ihr Schaden des Bewachens [... ...] ... deine obengenannten [6]90 Silber(deben) am obengenannten 30. Epiph.
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
de[... ... ...] zu(?) dir - keine Abgabe leisten [für] die Frucht der Weinberge im obengenannten Jahr 3[.], (um) deine obengenannten Gelder vollzumachen (= zu bezahlen?)-
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
de„Ich gelobe [euc]h, nicht gegen euch zu klagen, nicht zu veranlassen, daß Kalibis, Tochter des Panas, meine Frau und ihre Kinder gegen euch klagen, und nicht zu veranlassen, daß [irgendein] Mensch auf der Welt klagt wegen der 35 (Aruren) Ackerland, über die Proitos [Sohn des] Sosikrates, für Tamenos Tochter des Panas, eure Mutter, eine Geldbezahlungsschrift und eine Abstandsschrift gemacht hat, von heute an fürderhin bis in Ewigkeit."
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch, Simon D. Schweitzer
(Textdatensatz erstellt: 27.07.2018,
letzte Änderung: 22.09.2022)
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