Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
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deWenn Chaiophis, (Sohn des) ...au, gegen irgendetwas Einspruch erhebt, möge man ihn augenblicklich hierher bringen, damit ich veranlasse, daß er den betreffende Mensch registriert(?).
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(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
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deWer deswegen gegen dich auftreten wird in meinem Namen (oder) im Namen irgendeines Menschen auf der Welt, und irgendein Mensch auf der Welt von mir, (sei es) Vater, Mutter, Bruder, Schwester, Sohn, Tochter (oder) ich ebenfalls, den werde ich veranlassen, daß er sich von dir in bezug darauf entfernt.
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(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
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deIrgendein Sohn von mir (wörtl. "der Sohn auf der Erde von mir"), der wegen der Anteile, deren Verzeichnis oben geschrieben ist, gegen dich auftreten wird von heute an fürderhin, der wird dir 100 Silber(deben) in Stateren, macht 500 Stater, macht 100 Silber(deben) in Stateren wiederum geben an einem Tag innerhalb von zehn Tagen, nachdem er ihretwegen gegen dich aufgetreten ist (wörtl. "in zehn Tagen des Kommens gegen dich ihretwegen, das er machen wird"), zwangsweise und ohne Säumen.
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deIch habe nicht Recht, Urteil (d.h. gerichtliche Entscheidung), Eid (oder) irgendeine Sache auf der Welt von dir zu fordern in seinem Namen von heute an fürderhin.
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(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
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deWer seinetwegen (d.h. wegen des Hauses) in meinem Namen (oder) im Namen irgendeines Menschen von mir auf der Welt gegen dich auftreten wird, den werde ich veranlassen, daß er sich von dir entfernt, zwangsweise, ohne Säumen, ohne irgendeinen Einspruch.
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