deWir erbitten es von dir, wenn es beliebt, zu befehlen, Sisines, den Wachkommandanten, und den Epistates zu entsenden, um zu veranlassen, daß die Weinmengen dieses Jahres zurückgehalten werden,
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
deIch habe die Schritte unternommen, die in dem Memorandum geschrieben sind, das die Priester der Isis von Syene an Numenius, den Archisomatophylax, den Stratetegen, übergeben haben und das sie (zur direkten Übergabe an den Adressaten) dem Propheten und Pastophoren Nechthaus(?) gegeben haben,
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Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
defolgendermaßen: "Wir haben dir ein Memorandum übergeben, (nämlich) Geldbezahlungsschrift, Abstandsschrift entsprechend dem, wie uns durch Sokrates getan wurde, der Stratege der Orte war, die in der Umgebung von Syene sind, (in bezug auf) einen Weingarten, und eine Antwort und die Memoranda, die wir vor dich gebracht haben,"
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Günter Vittmann;
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(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
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Günter Vittmann;
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(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
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(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
defolgendermaßen: "Wenn ein Mensch einer Frau eine Dotationsschrift ausstellen wird und Eigentum von sich einem anderen Menschen gibt, ohne daß die Frau oder ihr ältester Sohn auf die nämliche Urkunde gerufen (d.h. die Beitrittserklärung geleistet) haben:"
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Günter Vittmann;
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(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
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(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
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(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
deEs ist (vielmehr) angebracht zu veranlassen, daß der obengenannte Tefhapi, Sohn Petetymis, die Häuser, die Grundstücke, die Felder, die Magazine und alles und jedes, was in der Teilungsschrift geschrieben ist, die ihm der obengenannte Thotoes, Sohn des Petetymis, im Jahr 8, 2. Pachons, des ewiglebenden Königs in bezug auf seinen Drittelanteil an den Sachen des Petetymis, seines Vaters, ausgestellt hat und die von der obengenannten Cheredanch, Tochter des Petophois, bestätigt ist, in Besitz nimmt.
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(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
deWir haben entschieden, daß der obengenannte Tefhapi, Sohn des Petetymis, alles und jedes, was in der Teilungsschrift geschrieben ist, deren Kopie (hier) außen geschrieben ist und die durch sie (die darin aufgezählten Güter) seinen Drittelanteil an den Sachen seines Vaters erweist, in Besitz nimmt.
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Günter Vittmann;
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(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
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