Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
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Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
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unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
deindem ich nicht imstande sein werde, dich und deine Bevollmächtigten zu hindern, an den obengenannten Häusern und Versorgungen entsprechend [deinem] obengenannten [Vierteltanteil] teilzuhaben von heute an fürderhin,
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 16.01.2020)
deindem ich nicht imstande sein werde, eine Mumie, eine scheti-Einkunft, eine Versorgung (oder) irgendetwas auf der Welt in meinem Namen in Besitz zu nehmen,
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 16.01.2020)
deindem kein Mensch auf der Welt imstande sein wird, (etwas) in meinem Namen oder im Namen irgendeines Menschen auf der Welt in Besitz zu nehmen, nachdem(?) du es(?) als deinen Viertelanteil in Besitz nehmen wirst, von heute an fürderhin,
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Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 16.01.2020)
deindem du nicht imstande sein wirst, deinen Viertelanteil als(?) Anteil davon(?) von allem, worüber ich dir die obige Teilungsschrift ausgestellt habe, entsprechend dem, was oben geschrieben ist, irgendeinem Menschen auf der Welt zu verpachten, der im Namen der obengenannten Choachytin Nehiweret, Tochter des Achoapis, in die obengenannten Häuser und Versorgungen kommen wird, von heute an fürderhin.
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(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 16.01.2020)
de"[indem niemand] von uns [imstande sein wird], eine Mumie, die zu den obengenannten Häusern und Versorgungen gehört, oder ein zu den obengenannten Häusern gehöriges Haus (an sich) zu nehmen von heute an fürderhin."
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(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 16.01.2020)
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