deEin Memorandum von seiten der Priester des Soknopaios und der Isis Nepherses für Pasoknopaios(?), [Sohn des ...], den Komogrammateus der Insel des Soknopaios.
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
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unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
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(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
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deSteinmetz des Apis-Osiris, Diener des lebenden Apis, des großen Gottes, Harendotes, genannt Petehar...(?), Sohn des Petehar...(?), geboren von der Herrin des Hauses Tatymis.
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(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
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letzte Änderung: 14.11.2019)
de"Es gibt eine Versorgungsschrift (über Silber) vom Schatzhaus des Ptah, vollwertig, die mir der älteste Sohn einer Dotationsfrau, Thotoes, Sohn des Petetymis, mein Ehemann, (im) Jahr 21 des Königs (Ptolemaios V.), des Vaters des ewiglebenden 〈Königs〉 (Ptolemaios VI.), ausgestellt hat,"
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(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
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letzte Änderung: 14.11.2019)
de"Er machte eine Teilung(sschrift) für Tefhapi, Sohn des Petetymis, gegen den ich prozessiere, den jüngeren Bruder des Thotoes, Sohnes des Petetymis, meines Ehemannes - er ist Sohn (desselben) Vaters, aber nicht Sohn (derselben) Mutter - in bezug auf den Drittelanteil seines Besitzes,"
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(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
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de"obwohl er keine Verfügungsgewalt über den Besitz hatte, (weder) er noch irgendein Sohn (von ihm) auf der Welt, wegen der Dotationsschrift, die er der Senesis, der Mutter meines Ehemannes Thotoes, Sohnes des Petetymis, ausgestellt hatte."
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(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
de"folgendermaßen: 'Wenn ein Mann eine Frau heiratet und ihr eine Versorgung überschreibt, mit ihr einen Sohn hat, sie entläßt (wörtl. "und er veranlaßt, daß sie sich entfernt") und eine andere Frau heiratet und ihr eine Versorgung überschreibt, mit ihr einen Sohn hat, und der betreffende Mann stirbt, dann gibt man seinen Besitz den Kindern der ersten Frau, der er früher eine Versorgung überschrieben hatte.'"
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