deDu hast mein Herz zufriedengestellt mit dem Geld für meine 3 Aruren Ackerland, macht 2 1/2 1/4 1/8 1/16 1/32 Aruren, macht 3 Aruren Ackerland wiederum, die im Ackerland auf der Opferstiftung von Pestemenophis liegen, von welch nämlichem Ackerland dir (schon) die andere Hälfte gehört und das du mit der (besagten, dir bereits gehörenden) Hälfte sowie den drei Aruren Ackerland gefüllt hast (d.h. alles gehört jetzt dir).
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 08.08.2022)
deWer ihretwegen in meinem Namen oder im Namen irgendeines Menschen auf der Welt gegen dich auftreten wird, den werde ich veranlassen, daß er sich von dir entfernt.
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 08.08.2022)
deDie gehören seine Schriften und seine Gerichtsurkunden, wo immer sie sich befinden (wörtl. in jedem Haus, in dem sie sind), jede Schrift, die diesbezüglich ausgestellt wurde, und jede Schrift, die mir diesbezüglich ausgestellt wurde, und jede Schrift, durch die ich gerechtfertigt bin in ihrem (Pl.) Namen.
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 08.08.2022)
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 08.08.2022)
deDer Eid und der Beweis, den man dir im Gericht auferlegen wird im Namen des Rechts der obigen Schrift, die ich dir ausgestellt habe, um zu veranlassen, daß ich ihn leiste, den werde ich leisten, ohne mit dir in irgendeiner Sache auf der Welt zu prozessieren.
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 08.08.2022)
deAm Tag, da man zu mir sagen wird "Zahle es (d.h. die Kaution)!", werde ich [es an einem Tag] innerhalb von zwei Tagen des nämlichen Monats zahlen, zwangsweise 〈und ohne Säumen〉.
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 26.07.2021)
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
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