de"Derjenige von uns, der in einen ungerechten Prozeß verwickelt werden wird (wörtl. "der in einem bösen Kampf gehen wird"), zu dem werden wir stehen und ihm den Mitgliedsbeitrag geben, auf den sich die (Mitglieder) des 'Hauses' einigen werden, ihn zu geben, um zu veranlassen, daß man sich von ihm (dem Angeklagten) entfernt."
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
de"Derjenige von uns, der jemanden von uns bei einem Kommandanten, Verwalter (oder) Machthaber schlecht machen (d.h. verleumden) wird, ohne zuvor vor den (Mitgliedern) des 'Hauses' geklagt zu haben, dessen Strafe ist 50 (Silber)deben."
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
de"Derjenige von uns, der neuerlich Klage führen wird, nachdem er verurteilt wurde im 'Haus', wenn er in ihm dagegen klagt, dessen Strafe ist 100 Silber(deben)."
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
de"Derjenige von uns, der jemanden von uns auf dem Weg einer Anlegestelle oder von etwas ähnlichem (wörtl. "ihre Gefährtin"), (auf) einem Boot oder einer Fähre findet, und (dies)er sagt "Möge man mir (Geld) geben, da (ich) in Not bin (wörtl. "wegen des Mangel Habens"), und er gibt ihm nicht(s), dessen Strafe ist 25 Silber(deben)."
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
de"Derjenige von uns, der den Bevollmächtigten des 'Hauses' beleidigen wird, und der, der sich ihm widersetzen wird in (irgendeiner) Angelegenheit, dessen Strafe ist 25 Silber(deben)."
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
de"Derjenige von uns, auf den sich die (Mitglieder) des 'Hauses' einigen werden, ihn zum Bevollmächtigten des 'Hauses' zu machen, und der sich weigert (wörtl. "und er tut (es) nicht"), dessen Strafe ist 35 Silber(deben)."
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
Kommentieren Sie den Inhalt dieser Seite
Danke, dass Sie uns helfen unser Angebot zu verbessern. Ihr Kommentar wird an das TLA-Team zur Bearbeitung übermittelt werden. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutz-Erklärung.
Teile diese Seite
Beachten Sie, dass, wenn Sie Social Media-Buttons (z.b. X, Facebook) nutzen, Daten an die entsprechenden Services übermittelt werden. Details entnehmen Sie den Datenschutzrichtlinien des entsprechenden Angebots.