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indem ich dich zwingen kann (wörtl. "indem ich hinter dir bin") in bezug auf das Recht der Teilungsschrift, die du mir im Jahr 17, Monat Epiphi, des ewiglebenden Pharaos ausgestellt hast, um mir jederzeit ihr Recht zu tun,
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von:
AV Wortschatz der ägyptischen Sprache
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
de
"Es gibt drei Proteste, die ich auf Geheiß des Petophois, meines Sohnes, in der Zeit vor der Teilungsschrift vom Jahr 25 machte."
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Günter Vittmann;
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AV Wortschatz der ägyptischen Sprache
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
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"Denn die Teilungsschrift, die mir Thotoes in bezug auf meinen Drittelanteil ausgestellt hatte, ist von ihr (Cheredanch) bestätigt entsprechend der Teilungsschrift, die mir mein Vater im Jahr 25 ausgestellt hatte, und (entsprechend) der Dotationsschrift meiner Mutter, die ebenfalls von Thotoes bestätigt ist,"
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Günter Vittmann;
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AV Wortschatz der ägyptischen Sprache
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
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Er brachte die Teilungsschrift, die ihm Thotoes, Sohn des Petetymis, im Jahr 8 des ewiglebenden Pharaos (Ptolemaios VI.) ausgestellt hatte,
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Günter Vittmann;
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AV Wortschatz der ägyptischen Sprache
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
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folgendermaßen: "Ich habe sie (die Urkunde) bestätigt, indem es (die Bestätigung?) offenbart (d.h. schriftlich fixiert) ist in(?) der Teilungsschrift, die ihm sein Vater darauf (? d.h. auf demselben Papyrus?) im Jahr 25 (Ptolemaios' V.) ausgestellt hat."
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(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
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Da die Teilungsschrift, die Thotoes, Sohn des Petetymis, dem obengenannten Tefhapi im Jahr 8, 2. Pachons, über seinen Drittelanteil ausgestellt hat, durch die obengenannte Cheredanch bestätigt ist, indem sie für ihn 'rein' wurde (o.ä.),
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(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
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Denn die Teilungsschrift ist durch Cheredanch bestätigt.
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(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
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Es ist (vielmehr) angebracht zu veranlassen, daß der obengenannte Tefhapi, Sohn Petetymis, die Häuser, die Grundstücke, die Felder, die Magazine und alles und jedes, was in der Teilungsschrift geschrieben ist, die ihm der obengenannte Thotoes, Sohn des Petetymis, im Jahr 8, 2. Pachons, des ewiglebenden Königs in bezug auf seinen Drittelanteil an den Sachen des Petetymis, seines Vaters, ausgestellt hat und die von der obengenannten Cheredanch, Tochter des Petophois, bestätigt ist, in Besitz nimmt.
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(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
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Wir haben entschieden, daß der obengenannte Tefhapi, Sohn des Petetymis, alles und jedes, was in der Teilungsschrift geschrieben ist, deren Kopie (hier) außen geschrieben ist und die durch sie (die darin aufgezählten Güter) seinen Drittelanteil an den Sachen seines Vaters erweist, in Besitz nimmt.
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(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
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Wir haben Harimuthes, dem Bevollmächtigten des Andromachos, des Eisagogeus, gesagt (d.h. Anweisung gegeben), Tefhapi, Sohn des Petetymis, die Sachen, die in der Teilungsschrift verzeichnet sind, die ihm der obengenannte Thotoes, Sohn des Petetymis, im Jahr 8 (Ptolemaios' VI.) in bezug auf seinen Drittelanteil an den Sachen seines Vaters ausgestellt hat und die von der obengenannten Cheredanch, Tochter des Petophois, bestätigt ist, in Besitz nehmen zu lassen,
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Günter Vittmann;
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AV Wortschatz der ägyptischen Sprache
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
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