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Sätze von Text LBDEP77QINDX7KGXTQS2ISKWXI
de Wenn das Haus (jedoch) nicht in der Stadt ist, in der die Richter sind, wird man entsprechend der Regel, einen Beweis zu erbringen, einen Beweis bezüglich der Mauer erbringen.
de Wenn jemand gegen jemanden wegen eines Weges klagt mit den Worten "Er gehört zu meinem Haus",
de und (wenn) derjenige, gegen den geklagt wird, sagt: "Er gehört zu meinem Haus",
de (dann) soll man in bezug auf sie (die Kontrahenten) entsprechend dem Gesetz, das oben geschrieben ist, verfahren.
de Wenn jemand gegen jemanden klagt mit den Worten "Die Abflußrinne seines Hauses gießt Wasser auf mein Haus", werden sie (die Richter) sich die Abflußrinne ansehen, wobei sie Wasser hineingeben.
de Wenn das Wasser [in das Haus des] Klägers gelangt, wird man die Abflußrinne kürzen, bis man (auf diese Weise) verhindert, daß Wasser in sein Haus gelangt.
de Wenn jemand gegen jemanden klagt mit den Worten "Er hat die Tür seines Hauses zu meinem Grundstück hin geöffnet",
de (und) wenn es so ist, daß der, gegen den geklagt [wird], keine Ansprüche an das [Grundstück] hat, wird die Tür des Hauses ganz(?) geschlossen.
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de Wenn das Haus (jedoch) nicht in der Stadt ist, in der die Richter sind, wird man entsprechend der Regel, einen Beweis zu erbringen, einen Beweis bezüglich der Mauer erbringen. |
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de Wenn jemand gegen jemanden wegen eines Weges klagt mit den Worten "Er gehört zu meinem Haus", |
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de und (wenn) derjenige, gegen den geklagt wird, sagt: "Er gehört zu meinem Haus", |
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de (dann) soll man in bezug auf sie (die Kontrahenten) entsprechend dem Gesetz, das oben geschrieben ist, verfahren. |
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de Wenn jemand gegen jemanden klagt mit den Worten "Die Abflußrinne seines Hauses gießt Wasser auf mein Haus", werden sie (die Richter) sich die Abflußrinne ansehen, wobei sie Wasser hineingeben. |
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de Wenn das Wasser [in das Haus des] Klägers gelangt, wird man die Abflußrinne kürzen, bis man (auf diese Weise) verhindert, daß Wasser in sein Haus gelangt. |
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(57) |
de Wenn jemand gegen jemanden klagt mit den Worten "Er hat die Tür seines Hauses zu meinem Grundstück hin geöffnet", |
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de (und) wenn es so ist, daß der, gegen den geklagt [wird], keine Ansprüche an das [Grundstück] hat, wird die Tür des Hauses ganz(?) geschlossen. |
Bitte zitieren als:
(Vollzitation)Günter Vittmann, unter Mitarbeit von Altägyptisches Wörterbuch, Sätze von Text "Codex Hermopolis " (Text-ID LBDEP77QINDX7KGXTQS2ISKWXI) <https://thesaurus-linguae-aegyptiae.de/text/LBDEP77QINDX7KGXTQS2ISKWXI/sentences>, in: Thesaurus Linguae Aegyptiae, Korpus-Ausgabe 18, Web-App-Version 2.1.4, 27.6.2024, hrsg. von Tonio Sebastian Richter & Daniel A. Werning im Auftrag der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften und Hans-Werner Fischer-Elfert & Peter Dils im Auftrag der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig (Zugriff am: xx.xx.20xx)(Kurzzitation)
https://thesaurus-linguae-aegyptiae.de/text/LBDEP77QINDX7KGXTQS2ISKWXI/sentences, in: Thesaurus Linguae Aegyptiae (Zugriff am: xx.xx.20xx)
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