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Sätze von Text UIDANQZLTNCVLC2NLSM2T5EECY
de Wenn er sagt: "[Ich habe nichts, um (es) ihm zu geben"], wird man ihn schwören lassen
de folgendermaßen: "Wobei(!) ich keine Güter zusätzlich zu meinem Bedarf und dem meiner Leute habe [bis zum 30. Hathyr]."
de Wenn er diesen Eid leistet, wird man zu dem Menschen, der [die Versorgungsurkunde] ausgestellt hat, sagen:
de "Schreibe in bezug auf die drei Jahre, die über die drei Jahre hinausgehen, von denen er sagt: 'Mir wurde in [ihnen] kein Unterhalt gegeben.'"
de [Wenn er sagt: "Ich gab ihm Unterhalt für] die Jahre, die über die [obengenannten] drei Jahre hinausgehen", [wird man ihn schwören lassen]
de [folgendermaßen:] "Ich schulde dir [keinen] Rest davon."
de Wenn er diesen Eid leistet, wird man veranlassen, daß er (in bezug auf) den Unterhalt [der] drei Jahre, die oben erwähnt sind, schreibt.
de Wenn er keinen Eid in bezug auf den Unter[halt der Jahre, die über] die [drei] Jahre hinausgehen, leistet, wird man es zum Unterhalt der drei obengenannten Jahre hinzufügen,
de indem man ihn diesbezüglich schreiben läßt entsprechend dem, was [oben] geschrieben ist.
de [Dies ist der Wortlaut der Pachturkunde, die man ausstellen wird in bezug auf] den Rückstand des Unterhalts:
(1) |
de Wenn er sagt: "[Ich habe nichts, um (es) ihm zu geben"], wird man ihn schwören lassen |
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(2) |
de folgendermaßen: "Wobei(!) ich keine Güter zusätzlich zu meinem Bedarf und dem meiner Leute habe [bis zum 30. Hathyr]." |
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(3) |
de Wenn er diesen Eid leistet, wird man zu dem Menschen, der [die Versorgungsurkunde] ausgestellt hat, sagen: |
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(4) |
de "Schreibe in bezug auf die drei Jahre, die über die drei Jahre hinausgehen, von denen er sagt: 'Mir wurde in [ihnen] kein Unterhalt gegeben.'" |
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(5) |
de [Wenn er sagt: "Ich gab ihm Unterhalt für] die Jahre, die über die [obengenannten] drei Jahre hinausgehen", [wird man ihn schwören lassen] |
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(6) |
de [folgendermaßen:] "Ich schulde dir [keinen] Rest davon." |
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(7) |
de Wenn er diesen Eid leistet, wird man veranlassen, daß er (in bezug auf) den Unterhalt [der] drei Jahre, die oben erwähnt sind, schreibt. |
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(8) |
de Wenn er keinen Eid in bezug auf den Unter[halt der Jahre, die über] die [drei] Jahre hinausgehen, leistet, wird man es zum Unterhalt der drei obengenannten Jahre hinzufügen, |
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(9) |
de indem man ihn diesbezüglich schreiben läßt entsprechend dem, was [oben] geschrieben ist. |
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(10) |
de [Dies ist der Wortlaut der Pachturkunde, die man ausstellen wird in bezug auf] den Rückstand des Unterhalts: |
Bitte zitieren als:
(Vollzitation)Günter Vittmann, unter Mitarbeit von Altägyptisches Wörterbuch, Sätze von Text "Codex Hermopolis " (Text-ID UIDANQZLTNCVLC2NLSM2T5EECY) <https://thesaurus-linguae-aegyptiae.de/text/UIDANQZLTNCVLC2NLSM2T5EECY/sentences>, in: Thesaurus Linguae Aegyptiae, Korpus-Ausgabe 18, Web-App-Version 2.1.4, 27.6.2024, hrsg. von Tonio Sebastian Richter & Daniel A. Werning im Auftrag der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften und Hans-Werner Fischer-Elfert & Peter Dils im Auftrag der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig (Zugriff am: xx.xx.20xx)(Kurzzitation)
https://thesaurus-linguae-aegyptiae.de/text/UIDANQZLTNCVLC2NLSM2T5EECY/sentences, in: Thesaurus Linguae Aegyptiae (Zugriff am: xx.xx.20xx)
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