(Kol. 1) Regierungsjahr 1, Monat 4 der Schemu-Jahreszeit, Tag 13 unter der Majestät Horus Tjemaa (Schlagkräftig an Arm), König von Ober-und Unterägypten, Herrinnen Semech-taui (Der die beiden Länder vortrefflich macht), Gold(horus) Irimerinetjeru (Der tut, was die Götter wünschen), Cheperkara (Gestaltend an Ka-Kraft ist Re), Sohn des Re Nektanebis, er lebe ewiglich, Liebling der Neith, der Herrin von Sais, Abbild des Re, vortrefflicher Erbe der (Kol. 2) Neith.
Nachdem sie (die Göttin Neith) seine Majestät an die Spitze von Millionen erhoben, ihn als Herrscher der Beiden Länder eingesetzt (und) ihren Uräus an seinen Kopf gegeben hatte, fing sie für ihn die Herzen der Pat-Leute ein, machte sie für ihn das Herz des Rechit-Volks bereit (und) vernichtete alle seine Feinde.
Die Götter freuen sich über ihn, wenn sie ihn sehen, wachsam beim Suchen von Nützlichem in ihren Heiligtümern, (und beim) Herbeiführen ihrer Priester, wobei er mit ihnen jede Angelegenheit des Tempels bespricht (und) die Dinge gemäß ihrer Angaben erledigt, ohne ihre Rede zu missachten.
Es soll ein (Teil) von 10 vom Gold, vom Silber, vom Holz, vom (Kol. 9) behauenen Holz, von jeder Sache, die hervorkommt aus dem ägäischen Meer (und) von allen Produkten, die man für das Königshaus aus der Stadt namens (T)honis versteuert (wörtl. berechnet/zählt), an das Tempelvermögen meiner Mutter Neith gegeben werden bis in Ewigkeit, zusammen mit einem (Teil) von 10 vom Gold, vom Silber (Kol. 10) (und) von allen Dingen, die in der Hafendomäne (?), (Nau)kratis genannt, am Ufer von Anu produziert wurden, welche man für das Königshaus versteuert (wörtl. berechnet/zählt).
(Kol. 11) Zusätzlich zu dem, was dort schon früher war, soll man davon eine Portion Rinderfleisch, eine fette Gans (und) 5 Krüge Wein täglich als Tagesration eines jeden Tages zubereiten (wörtl. machen).
(Kol. 12) Die gesamte Zuweisung (ist) für das Schatzhaus meiner Mutter Neith (bestimmt), denn es ist die Herrin des Meeres, die dessen (des Schatzhauses) Vorräte (wörtl. Nahrung) gibt.
Meine Majestät hat befohlen, das Tempelvermögen meiner Mutter Neith zu behüten und zu beschützen, so dass (Kol. 13) jede Sache, die die Vorfahren gemacht haben, bewahrt bleibt, damit das, was ich gemacht habe, von denen bewahrt wird, die bis in ewige Jahre existieren werden.
Es soll dieses aufgeschrieben (wörtl. bewahrt) werden auf dieser Stele an der Mündung (?) des Ägäischen Meeres, (Kol. 14) in der Stadt namens Tahenetnetsais (Die Henet von Sais).
Ach, möge man doch meiner Güte bis in die Ewigkeit gedenken, zugunsten von Leben, Heil (und) Gesundheit des Königs von Ober- und Unterägypten Cheperkare, den Sohn des Re Nektanebis, möge er ewig leben, wobei er jede Lebensgabe, Stabilität, jedes Wohlergehen (und) jede Gesundheit erhalte wie Re ewiglich.
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