Anfang der Lehre, die verfaßt hat der Erbfürst und Graf, der Gottesvater und Gottesgeliebte, der Richter der sechs großen Häuser, der Mund, der beruhigt im ganzen Land, der Stadtvorsteher und Wesir, Ptahhotep-der-Ältere, der (wörtl.: indem er) zu der Majestät des Königs von Ober- und Unterägypten 𓍹Isesi𓍺 sagt:
Autor:innen:
Peter Dils;
unter Mitarbeit von:
Altägyptisches Wörterbuch,
Billy Böhm,
Lutz Popko,
Johannes Jüngling,
Daniel A. Werning;
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.10.2024)
Anfang der Sprüche/Maximen der vollkommenen Rede, die verfaßt hat der Erbfürst und Graf, der Gottesvater und Gottesgeliebte, der Richter der sechs großen Häuser, der Mund, der beruhigt im ganzen Land, der Stadtvorsteher und Wesir Ptahhotep-der-Ältere, der spricht als einer, der den Unwissenden zur Kenntnis unterrichtet gemäß (oder: und zu) den Regeln der vollkommenen Rede, zum Vorteil derer, die zuhören/gehorchen werden, (und) zum Nachteil derer, die (davon) abweichen werden.
Autor:innen:
Peter Dils;
unter Mitarbeit von:
Altägyptisches Wörterbuch,
Billy Böhm,
Lutz Popko,
Johannes Jüngling,
Daniel A. Werning;
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.10.2024)
Anfang der Lehre, die verfaßt hat der Erbfürst und Graf, der Gottesvater und Gottesgeliebte, der Richter der 6 großen Häuser, der Mund, der beruhigt im ganzen Land, der Stadtvorsteher und Wesir Ptahhotep-der-Ältere, der zu der Majestät des Königs von Ober- und Unterägypten (Isesi), lebend in Ewigkeit, sagt (wörtl.: indem er sagt):
Autor:innen:
Peter Dils;
unter Mitarbeit von:
Altägyptisches Wörterbuch,
Billy Böhm,
Lutz Popko,
Daniel A. Werning;
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.10.2024)
Anfang der Sprüche/Maximen der vollkommenen Rede, die verfaßt hat der Erbfürst und Graf, der Gottesvater und Gottesgeliebte, [der Richter der 6 großen Häuser], der Mund, der beruhigt im ganzen Land, der Stadtvorsteher und Wesir Ptahhotep-der-Ältere, bestehend aus dem Belehren des Unwissenden zur Kenntnis gemäß (oder: und zu) den Regeln der vollkommenen Rede, zum Vorteil (wörtl.: als eine nützliche/wirksame Sache) derer, die zuhören/gehorchen werden, (und) zum Nachteil (wörtl.: als eine schädliche/nutzlose Sache) derer, die (davon) abweichen werden.
Autor:innen:
Peter Dils;
unter Mitarbeit von:
Altägyptisches Wörterbuch,
Billy Böhm,
Lutz Popko,
Daniel A. Werning;
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.10.2024)
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