Hausurkunde, die angefertigt hat der ꜣtw der ["Matrosen des Herrschers", Kebsi, für] einen Mann aus seiner Verwandschaft, den Königssohn, Königssiegler und Vorsteher des Verarbeitungsbetriebs, [Sobeknacht].
Autor:innen:
Marc Brose;
unter Mitarbeit von:
AV Wortschatz der ägyptischen Sprache,
Peter Dils,
Charlotte Dietrich,
Lutz Popko
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 27.06.2025)
So wie es mein Amt des Bürgermeisters von Elkab ist, das zu (mir) gekommen ist als Amt meines Vaters, des Bürgermeisters von Elkab, Ii-meru, [das] zu (mir) [gekommen] ist [als Amt] meines Vaters aus dem Eigentum seines Bruders seiner Mutter, [des Bürgermeisters von] Elkab, Ai der Jüngere, welcher verschieden war, ohne dass er Kinder hatte, so gehört es (=das Amt) (nun) dem Manne aus meiner Verwandschaft, dem Königs[sohn] und [Vorsteher des Verarbeitungsbetriebs], Sobeknacht, als "(von) Sohn zu Sohn, (von) Erbe zu Erbe".
Autor:innen:
Marc Brose;
unter Mitarbeit von:
AV Wortschatz der ägyptischen Sprache,
Peter Dils,
Charlotte Dietrich,
Lutz Popko
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 27.06.2025)
Es wurde ihm (außerdem) gegeben: Sein (d.h. das zum Amt gehörige) Brot, sein Bier, sein [Opferfleisch], seine (sonstige) Nahrung, seine Ka-Diener, seine Bediensteten, sein Haus, ohne zuzulassen, dass dagegen vorgegangen wird durch irgendeinen Menschen, denn er hat mir seinen (=des Amtes) Preis gegeben (d.h. bezahlt): Gold, 60 Deben in allerlei (d.h. verschiedener) Form.
Autor:innen:
Marc Brose;
unter Mitarbeit von:
AV Wortschatz der ägyptischen Sprache,
Peter Dils,
Charlotte Dietrich,
Lutz Popko
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 27.06.2025)
Wenn irgendjemand kommen und beim sr-Magistrat oder dem "Der-den-Befehl-hört" klagen wird mit folgenden Worten: "Dieses Amt kommt mir zu!", (so) lasse nicht zu, dass man auf ihn hört!
Autor:innen:
Marc Brose;
unter Mitarbeit von:
AV Wortschatz der ägyptischen Sprache,
Peter Dils,
Charlotte Dietrich,
Lutz Popko
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 27.06.2025)
Autor:innen:
Marc Brose;
unter Mitarbeit von:
AV Wortschatz der ägyptischen Sprache,
Peter Dils,
Charlotte Dietrich,
Lutz Popko
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 27.06.2025)
Autor:innen:
Marc Brose;
unter Mitarbeit von:
AV Wortschatz der ägyptischen Sprache,
Peter Dils,
Charlotte Dietrich,
Lutz Popko
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 27.06.2025)
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Marc Brose;
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AV Wortschatz der ägyptischen Sprache,
Peter Dils,
Charlotte Dietrich,
Lutz Popko
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 27.06.2025)
Autor:innen:
Marc Brose;
unter Mitarbeit von:
AV Wortschatz der ägyptischen Sprache,
Peter Dils,
Charlotte Dietrich,
Lutz Popko
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 27.06.2025)
Autor:innen:
Marc Brose;
unter Mitarbeit von:
AV Wortschatz der ägyptischen Sprache,
Peter Dils,
Charlotte Dietrich,
Lutz Popko
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 27.06.2025)
Ich (=Kebsi) werde es ihm (=Sobeknacht) ersetzen mit meinem Amt des Bürgermeisters von Elkab, das an mich kam aus dem Eigentum meines Vaters, des Stadtvorstehers und Wesirs Ii-meru, 〈das〉 an ihm 〈kam〉 aus dem Eigentum sein〈es〉 Bruders seiner Mutter, Ai der Jüngere, der verschieden war ohne dass er Kinder hatte, dieses Amt, für das 〈ihm〉 〈sein〉 Vater, der Wesir Ai, eine Privaturkunde ausgefertigt hatte, im Regierungsjahr 1 der Zeit des 𓍹Merihotepre𓍺, des Gerechtfertigten.
Autor:innen:
Marc Brose;
unter Mitarbeit von:
AV Wortschatz der ägyptischen Sprache,
Peter Dils,
Charlotte Dietrich,
Lutz Popko
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 27.06.2025)
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