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šzp.t: DrogWb, 505-507 differenziert zwischen drei verschiedenen beinahe-homographen Drogen und in verschiedenen Kollokationen. Zu šzp.t allein oder ḫꜣ.w n.w šzp.t s. Nr. (1), zu šzp.t n.t jꜣrr.t und šzp.t n.t qmy.t s. Nr. (2), zu šzp.t n.t ḥmꜣ.yt s. Nr. (3):
(1) [= Wb 4, 537.1-2] Eine Droge, die mit dem Ei (?, Gardiner Sign-list H8; oft für Zähflüssiges verwendet; vielleicht eher das einzelne Saatkorn, M33B) und/oder dem allgemeinen Pflanzenklassifikator (Gardiner M2) geschrieben ist. Trotz der ungewöhnlichen Klassifizierung scheint es sich um eine Pflanzenbezeichnung zu handeln, denn sie ist u.a. in der Kollokation ḫꜣ.w n.w šzp.t belegt, und ḫꜣ.w bezeichnet Wurzeln, Stängel und/oder Blätter (am wahrscheinlichsten Letzteres, s. die Diskussion bei diesem Lemma).
Die Identifizierung schwankt zwischen Gurke und Melonenarten, bewegt sich also im Rahmen der Familie der Kürbisgewächse: Stern, in: Ebers, Papyros Ebers, Bd. 2, 46b vergleicht es mit koptisch ϣⲟⲡ, ϣⲱⲡⲉ u.ä. und sieht darin Cucumis melo (d.h. die Zuckermelone? Oder die Chate?). Loret, Flore, 75, Nr. 129 und 130 hält aber die Nachweise für Cucumis melo L. in Ägypten, zumindest in vorgriechischer Zeit, für zweifelhaft. Ihm zufolge entspricht das koptische ϣⲟⲡ griechischem σίκυος, und in den mittelalterlichen Scalae sei ϣⲟⲡ nur einmal mit arabisch „Battikh“, der Zuckermelone, und sonst immer mit „Faqqous“ gleichgesetzt. Zusammen mit anderen Bezeichnungen für die Melone bespricht er diesen Beleg unter Nr. 129: Cucumis sativus, d.h. der Gurke, und diese Bezeichnung ist dann auch von Wb 4, 284.11 und 536 unten übernommen worden. Tatsächlich entspricht griechisches σίκυος dieser Pflanze (s. LSJ, 1598, s.v. σίκυος, http://www.perseus.tufts.edu/hopper/text?doc=Perseus%3Atext%3A1999.04.0057%3Aalphabetic+letter%3D*s111%3Aentry+group%3D24%3Aentry%3Dsi%2Fkuos), aber „Battikh“ ist die Wassermelone, Citrullus lanatus, und „Faqqous“ scheint weniger die Gurke zu sein, wie Loret schreibt, als vielmehr die Chate, Cucumis melo L. var. chate (L.) Naud ex Boiss., vgl. Keimer, Gartenpflanzen, Bd. 1, 15 und zum vollständigen lateinischen Namen Germer, Flora, 128. Die in koptischen Wörterbüchern gegebene, zusätzliche Bedeutung „gourd“ (Crum, CD, 581a), „courge“ (Vycichl, Dict. étym., 268) ist potenziell fehlleitend, wenn ihr im Deutschen die scheinbare Entsprechung „Kürbis“ zur Seite gestellt wird (so etwa Westendorf, Koptisches Handwörterbuch, 322 und Quack, in: Enchoria 21, 1994, 72 für demotisches špy; zur „Gurke“ korrigiert in Hoffmann/Quack, Anthologie, 182). Denn das deutsche Wort „Kürbis“ ist enger gefasst als (botanisch nicht festgelegtes) englisches „gourd“ oder französisches „courge“ und bezeichnet Pflanzenarten der Gattung Cucurbita, die aber aus Südamerika stammen (vgl. für den Riesenkürbis Keimer, a.a.O., 13, Germer, a.a.O., 130).
Keimer, a.a.O., 15-16 weist darauf hin, dass es kaum möglich ist, die verschiedenen Varietäten der Kürbisgewächse sicher mit vorkoptischen Bezeichnungen versehen zu können; auf S. 130 scheint er aber unter Referenz auf Loret für šzp.t zur Chate zu tendieren. Die Unsicherheit in der Benennung spiegelt sich auch im DrogWb wider, wo unter Verweis auf Keimer Cucumis melo genannt, in der Hauptübersetzung aber „Gurke“ geschrieben wird. „Die Gurke Cucumis sativus“ war aber laut Germer, Arzneimittelpflanzen, 125, „mit ziemlicher Sicherheit dem Alten Ägypter unbekannt.“ A.a.O., S. 126 erwähnt sie kurz, dass šzp.t als Melone identifiziert wird, legt sich aber nicht weiter fest. Ferner erwähnt sie S. 126-127, dass die Verwendung von ḫꜣ.w n.w šzp.t seine Entsprechung „in der Volksmedizin“ haben könne, wo die Wurzel von Cucumis melo L. benutzt würde. „Das sind aber nur Vermutungen, da nicht bekannt ist, ob die altägyptischen Melonensorten ähnliche Eigenschaften hatten wie die heutige Cucumis melo L.“ Außerdem hängt dies auch von der Bedeutung von ḫꜣ.w ab, das vielleicht eher Blätter als Wurzeln bezeichnet, s. den entsprechenden Kommentar. In Germer, Flora, 128-129 erwähnt sie das šzp.t unter dem Kommentar zur Wassermelone nicht mehr (und gibt vielmehr an, dass deren Name nicht bekannt sei), sondern nur noch unter der Chate (versehentlich šsb.t statt šsp.t transkribiert). Auch Charpentier, Recueil, Nr. 1144 und Grandet, Papyrus Harris I, Vol. 2, 152, Anm. 613 legen sich, u.a. mit Verweis auf Germer, ebenfalls auf Chate fest. Germer, Handbuch, 140, 228 und 243 erwähnt wieder die Möglichkeiten, dass šzp.t die Wassermelone oder die Chate sein könnte, lässt aber die Entscheidung offen.
In einer Lieferliste des Mittleren Reiches aud pBerlin P 10035 Recto, x+10 erscheint ferner ein šzp.t mit einem Klassifikator, der am ehesten Gardiner N33 entspricht, Luft, Urkunden zur Chronologie der späten 12. Dynastie, 70 und Taf. 20. Luft übersetzt das Wort auf Seite 71 mit Chate und interpretiert es damit als Beleg für Nr. (1). Dieser Papyrus enthält einen Nachtrag m sꜣn ṯb.wt: „von der sꜣn-Pflanze (?), ṯb.wt-Maß (?)“. Die Lesung und Übersetzung dieses Nachtrags ist unsicher, vgl. die Kommentare bei Luft, 72. Auch die Zuordnung zu šzp.t scheint pace Luft nicht ganz sicher zu sein.
Die Frage, ob dieses Lemma (1) identisch oder zumindest zu vergleichen ist mit sšp.t, Wb 4, 284.11, wird meist implizit bejaht, indem bei beiden Lemmata aufeinander verwiesen wird (so etwa das Wb, auch Charpentier, Recueil, der aber šzp.t eben als Chate versteht, das sšp.t, Nr. 1002, dagegen als Gurke, arabisch خيار).
Auch die Frage zum Verhältnis von šzp.t (und sšp.t) zu šb.t, Wb 4, 438.2-3, wäre zu klären, das, wohl ebenfalls unter Rückführung auf koptisches ϣⲱⲡⲉ und dessen Identifikation mit Cucumis sativus, ebenfalls mit „Gurke“ übersetzt wird, so jedenfalls im Wb. Letztlich wäre zu klären, auf welches dieser Wörter koptisches ϣⲱⲡⲉ zurückgeht (auf šzp.t eben laut Stern, a.a.O. oder Loret, a.a.O.; auf sšp.t laut Wb 4, 284, Vycichl, Dict. étym., 268, Chicago Demotic Dictionary. Š, 2010, in: https://oi.uchicago.edu/sites/oi.uchicago.edu/files/uploads/shared/docs/cdd_sh.pdf (zuletzt geprüft am 24.02.2020) 104; auf šb.t bspw. Erichsen, Glossar, 503), sofern nicht ein Zusammenfall aller drei Lemmata vorliegt (so Černý, CED, 249, Westendorf, Koptisches Handwörterbuch, 322). Zumindest im pEbers muss es sich jedenfalls bei šb.t und šzp.t um separate Drogen gehandelt haben, da sie anders geschrieben wurden und auch in verschiedenen Kollokationen vorkommen. [NB: Interessanterweise kennt das Koptische auch ⲃⲣⲁϣⲱⲡⲉ, was wohl pr.t ... entspricht und damit an die Verwendung von pr.t šb.t im pEbers erinnert.]
(2) [= Wb 4, 537.3-4] Eine Droge, die mit einem runden Zeichen klassifiziert ist – welches, ist unsicher: Die Belege des pEbers sind in bisherigen hieroglyphischen Transliterationen als Kreis (Brugsch, Wb VII, 1129; Grundriß der Medizin V, passim und DrogWb, 506; Hannig, HWb (Marburger Edition), 904), als zweiphasiger Mond resp. Mond mit Erdschein (?), Gardiner Sign-list N9 (Stern, in: Ebers, Papyros Ebers, Bd. 2, 46b und als zweite Schreibung bei Brugsch, a.a.O.; wohl abgelehnt von Möller, Paläographie I, der jedenfalls unter der entsprechenden Nr. 573 keinen Ebers-Beleg für diese Hieroglyphe verzeichnet), oder als Brot X6 / X6A (Wreszinski, Papyrus Ebers, passim; Wb 4, 536; explizit die Berliner Zeichenliste (https://digilib.bbaw.de/digitallibrary/digilib.html?fn=/silo10/AAEW/Zeichenliste/&pn=774), s.v. X7) wiedergegeben worden. Die hieratische Form spricht am ehesten für das Brot oder aber für eine Sonnenscheibe. Im pChester Beatty VI scheint es eher mit dem Korn geschrieben zu sein.
Anders als Droge (1) ist dieses Nr. (2) nur ein Drogenbestandteil und ist in den Kollokationen šzp.t n.t jꜣrr.t und šzp.t n.t qmy.t: „šzp.t von Weintrauben“ und „šzp.t von qmy.t-Harz“, belegt. Meist wird darin ein und dasselbe Lemma gesehen, s. Stern, a.a.O., 46b; Wb 4, 537.3-4 und DrogWb, 506. Einzig Brugsch, a.a.O., 1129 und Charpentier, Recueil, Nr. 1141 und 1142 trennen in zwei Lemmata auf. Die Bedeutung ist bislang unklar: Ausgehend von der Verbindung mit jꜣrr.wt, denkt Stern an „bacca, acinus“, also an kleine Früchte, hier konkret an die Weinbeere. Ebenso Brugsch. Loret, Flore, 101 (dort „Shep“ transkribiert) sieht hierin apodiktisch „Le Raisin séché au soleil“. Hierauf dürfte wohl letztendlich Jonckheeres unkommentierte Übersetzung als „raisin sec“ zurückgehen (Jonckheere, Papyrus médical, 30 (Nr. 23)). Ebbell, Papyrus Ebers, passim, der Grundriß der Medizin und Bardinet, Papyrus médicaux, passim enthalten sich einer Deutung. Germer, Arzneimittelpflanzen, 89-90 hält aufgrund der Verbindung mit dem Harz und dem ḥmꜣ.yt (s. hier Nr. (3)), in dem sie Salz (also ḥmꜣ.t) vermutet, eine Grundbedeutung „Körnchen“ o.ä. für denkbar, bei Weintrauben dementsprechend die Kerne. Darauf basieren die Übersetzungsvorschläge von Westendorf, Handbuch Medizin, 577 und 631: „Kerne“ bzw. 585: „Kügelchen“, sowie Hannig, HWb (Marburger Edition), 904: „*Traube; *Kern; *Kügelchen“. Auf dieser Bedeutung baut auch Lüchtrath, in: Edfu: Bericht über drei Surveys, 104-108 und 134-141 in ihrer Analyse des šzp(.t) des ptolemäerzeitlichen Kyphi-Rezeptes auf, das sie für dasselbe Wort hält. Das im Kyphi-Rezept verwendete šzp(.t) [= Wb 4, 537.7] ist mit der Herkunftsangabe Dsds versehen, kommt also aus der Oase Bahariya; und es wird laut dem Rezept auch als jꜣrr.t wḥꜣ.t: „Weintrauben der Oase“ bezeichnet. Deswegen, und weil es in Philae mit dem sšp.t-Wein gleichgesetzt wird, vermutet Lüchtrath in der Substanz des Kyphi-Rezeptes „eine weinähnliche Substanz“. Aus den im Rezept angegebenen Mengen-Gewicht-Verhältnissen schließt sie ferner, dass die Substanz leichter als Wein sein müsse und daher vielleicht Traubenkernöl bezeiche. Dies würde ihr zufolge auch dazu passen, dass im beschriebenen Herstellungsvorgang bislang kein Öl genannt sei, die Zugabe von Öl aber notwendig sei.
Die bisherige Deutung als Kügelchen, Kerne und davon ausgehend Traubenkernöl wird einzig dadurch erschwert, dass šzp.t jꜣrr.t (ohne die Genitiv-Nisbe der medizinischen Texte) in einigen Opferlisten des Alten Reiches erwähnt wird. Es handelt sich auch dort um ein attributives Verhältnis und nicht etwa um eine asyndetische Koordination (etwa „šzp.t und Weintrauben“); das zeigt sich am deutlichsten in den hieratischen Zusätzen im Grab Pepianchs des Mittleren, wo šzp.t jꜣrr.t eine gemeinsame Mengenangabe besitzt (Kanawati, Cemetery of Meir, Vol I, 62 und Taf. 63a und 92). Dort findet es sich vereint mit verschiedenen Getreidesorten, Datteln, wnš-Weinbeeren/-Rosinen, Feigen u.a. Während šzp.t jꜣrr.t dort nur ein sekundärer Zusatz zur primären Darstellung von mehreren aufgehäuften Früchten u.ä. ist, ist es im Grab des Anchmahor originär einem dieser Haufen beigeschrieben, s. Kanawati/Hassan, Teti Cemetery, Vol. II, 60 und Taf. 63. Dort befindet sich ein Haufen von šzp.t jꜣrr.t zwischen Haufen von Erdmandeln (wꜥḥ), Christdornfrüchten (nbs) und Broten davon, Wüstendatteln (jšd), Feigen (dꜣb.t) und sẖ.t-Getreide(?). Leider ist die Binnenzeichnung des šzp.t-jꜣrr.t-Haufens größtenteils zerstört, aber er scheint eine braune Färbung gehabt zu haben (s. Kanawati/Hassan, a.a.O., 67). Im Grab von Nikau-Isesi schließlich ist ein Haufen von šzp.t jꜣrr.t vereint mit Haufen von Feigen, wnš-Weinbeeren/-Rosinen, Christdornfrüchten (nbs) und Wüstendatteln (jšd), sowie zahlreichen Broten von Christdornfrüchten, s. Kanawati/Abder-Raziq, Teti Cemetery, Vol. VI, Taf. 55 (leider keine Angabe der Farbe auf S. 57, also vielleicht nicht mehr vorhanden). Diese Belege werfen die Frage auf, ob šzp.t, wenn auf jꜣrr.t bezogen, wirklich die Kerne bezeichnet, oder nicht doch mehr – vielleicht die ganze Weinbeere? Dazu würde auch passen, dass in Edfou II, 184.3 šzp(.w) nb dp ḫt=sn: „alle šzp.w auf ihrem Holz (d.h. auf ihren Reben? auf ihren Stängeln?)“ erwähnt werden, wozu schon Lüchtrath, a.a.O., 139 schreibt, dass hier die Bedeutung „Kern“ nicht passe. Sie erwägt, dass es sich in dem Fall um unreife Weinbeeren handeln könnte – was wiederum in den Opferlisten des Alten Reiches unerwartet wäre. Pommerening, in: Deicher/Maroko, Die Liste, 148 geht davon aus, in diesen Listen eine ontologische Kategorie [essbare Baum-/Strauchfrucht] präsentiert zu haben, was dann auch šzp.t jꜣrr.t einschließt. Im Grab von Nianchchnum und Chnumhotep schließlich findet man šzp.t (sicher eine Abkürzung für šzp.t jꜣrr.t) als Beischrift zu einer Amphore neben Amphoren mit Wein (d.h. dem Getränk: jrp) und Erdmandeln (wꜥḥ), vgl. Pommerening, a.a.O., 131, Abb. 2 und 151.
Ein Produkt jꜣrr.t zšp, (als Kompositum?) mit Pflanzenklassifikator versehen und in ꜥ-Schüsseln lieferbar, erscheint schließlich zwischen anderen Früchten auch im pHarris I, Zeile 39,4. Ob hier dasselbe Produkt vorliegt oder ein anderes, ist unklar. Die Übersetzer gehen gelegentlich davon aus, vgl. etwa BAR IV, 158, § 300 mit Anm. b (Breasteds wörtliche Übersetzung „raisin-berries“ wird den Vorschlag von Stern wiederaufnehmen). Grandet, Papyrus Harris I, Vol. 2, 151, Anm. 607, verbindet es mit der Weinbezeichnung sšp, Wb 4, 284.12, und bringt Letztere mit der Droge des Kyphi-Rezeptes zusammen. Ob er darin wiederum dasselbe Lemma versteht wie das šzp.t der medizinischen Texte (so Lüchtrath) oder ein davon zu unterscheidendes Wort, schreibt er nicht. Da er zudem eine Übersetzung des zšp an dieser Stelle unterlässt, ist auch unklar, in welches syntaktische Verhältnis er jꜣrr.t und zšp setzt.
Welchen Einfluss diese Identifikationsversuche auf die Verbindung šzp.t qmy.t haben, muss weiteren Studien überlassen werden. Diese Verbindung ist bislang nur einmal belegt, in Eb 460, und steht dort im Zeilenumbruch: šzp.t | n.t qmy.t. Daher könnte man sich fragen, ob hier vielleicht ein Abschreibefehler beim Zeilenwechsel vorliegt und man zu šzp.t 〈n.t jꜣrr.t rʾ-... NN〉 n.t qmy.t ergänzen könnte. qmy.t ist durchaus als Nomen rectum eines indirekten Genitivs belegt, s. DrogWb, 517. Aber keine dieser Verbindungen zeigt im pEbers die feminine Form n.t.
(3) [= Wb 4, 537.5-6] Eine Droge, die wie Nr. (1) mit Ei/Saatkorn oder Pflanzenklassifikator geschrieben werden kann, aber wie (2) eher ein Drogenteil sein muss, weil er nur in der Verbindung mit der ḥmꜣ.yt-Frucht vorkommt. Daher ist trotz der unterschiedlichen Klassifikation die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, sie mit šzp.t (2) gleichzusetzen: Zustimmend Wb 5, 537, das für (1), (2) und (3) nur ein einziges Lemma ansetzt; ebenso Germer, Arzneimittelpflanzen, 89. Ablehnend: Stern, in: Ebers, Papyros Ebers, Bd. 2, 46b (der es wiederum mit Nr. (1) gleichsetzt); DrogWb, 506-507; Hannig, HWb (Marburger Edition), 904.
Da šzp.t ḥmꜣ.yt bis auf ein einziges Mal nie mit einer Mengenangabe versehen ist, wurde verschiedentlich vermutet, dass es sich vielleicht bei diesem šzp.t um eine Mengenangabe und keine Droge handelt, etwa „ein Griff = eine Handvoll“, s. DrogWb, 507.
In der nur bruchstückhaft erhaltenen Erzählung von pBM EA 10475 Verso, Zeile x+3,1 kommt auch ein šzp.t n.t bj.t vor, das Parkinson, in: Assmann/Blumenthal, Literatur und Politik, 191, Anm. 90 versuchsweise ebenfalls mit diesem Lemma und der Erwägung einer Maßangabe verbindet: „perhaps a ‚comb‘ of honey?“ [Der Klassifikator ähnelt dagegen eher denen von Nr. (2).]
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