Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von:
AV Wortschatz der ägyptischen Sprache
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
"indem ich ihn zwingen kann (wörtl. "hinter ihm bin") in bezug auf das Recht der Geldbezahlungsschrift und der übrigen Urkunden, die mir Psenenteris, Sohn des Panuphis, mein Vater, ausgestellt hat, um mir jederzeit ihr (Sg.!) Recht zu tun.
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von:
AV Wortschatz der ägyptischen Sprache
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
"indem ich einen Anspruch habe an den obengenannten Petosiris, Sohn des Imuthes, meinen ältesten Sohn, in bezug auf die Dotationsschrift und die Geldbezahlungsschrift, die mir der Choachyt Imuthes, Sohn des Pkylis, sein (des Petosiris) Vater, der Vater der beiden obengenannten anderen Personen, gemacht hat, zusammen mit ihrem (Sg.!) [Recht]."
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von:
AV Wortschatz der ägyptischen Sprache
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 16.01.2020)
Ich bin fern von dir in bezug auf mein Haus, das gebaut und gedeckt ist und das im "Viertel der Kuh" in der Stadt Theben ist, über das dir Petechonsis, Sohn des Tjau-achi, seine Mutter ist Estphenis, mein Vater, eine Geldbezahlungsschrift ausgestellt hat.
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von:
AV Wortschatz der ägyptischen Sprache
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von:
AV Wortschatz der ägyptischen Sprache
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
„Die Frau Taiga, Tochter des Patous, der dieses obengenannte Haus gegeben wurde, wird einen Anspruch haben an, Tasatis, Tochter des Haronnophris, wegen dieser Geldbezahlungsschrift und dieser Abstandsschrift, (in bezug auf die) Tastis sagte:“
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von:
AV Wortschatz der ägyptischen Sprache,
Simon D. Schweitzer
(Textdatensatz erstellt: 08.04.2019,
letzte Änderung: 08.12.2023)
„Ich gelobe [euc]h, nicht gegen euch zu klagen, nicht zu veranlassen, daß Kalibis, Tochter des Panas, meine Frau und ihre Kinder gegen euch klagen, und nicht zu veranlassen, daß [irgendein] Mensch auf der Welt klagt wegen der 35 (Aruren) Ackerland, über die Proitos [Sohn des] Sosikrates, für Tamenos Tochter des Panas, eure Mutter, eine Geldbezahlungsschrift und eine Abstandsschrift gemacht hat, von heute an fürderhin bis in Ewigkeit."
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von:
AV Wortschatz der ägyptischen Sprache,
Simon D. Schweitzer
(Textdatensatz erstellt: 27.07.2018,
letzte Änderung: 26.09.2024)
„Wenn sie ihn leisten, wird Patus, Sohn des Pamonthes, veranlassen, daß Kalibis, Tochter des Panas, und ihre Kinder sich entfernen von Nechutes, Sohn des Thrason, und Senanupis, 〈seiner Schwester〉, in bezug auf die 35 Aruren Ackerland, über die Proitos, Sohn des Sosikrates, für Tamenos, ihre Mutter, eine Geldbezahlungsschrift und eine Abstandsschrift gemacht hat.“
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von:
AV Wortschatz der ägyptischen Sprache,
Simon D. Schweitzer
(Textdatensatz erstellt: 25.07.2018,
letzte Änderung: 16.07.2024)
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von:
AV Wortschatz der ägyptischen Sprache
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
indem du mich andererseits zwingen kannst (wörtl. indem du hinter mir bist) in bezug auf das Recht der Geldbezahlungsschrift, (die) 〈ich〉 dir diesbezüglich gemacht habe (Text: die er dir gemacht hat in bezug darauf) im Jahr 8, am obengenannten 10. Hathyr, um dir ihr Recht zu tun, [zusammen mit der] obigen Abstands[schrift], insgesamt zwei Urkunden,
Autor:innen:
Günter Vittmann;
unter Mitarbeit von:
AV Wortschatz der ägyptischen Sprache
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.11.2019)
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