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nḏ snꜥꜥ rḏi̯.tj: Das Verb snꜥꜥ wird gewöhnlich als Stativ verstanden oder zumindest so übersetzt, vgl. explizit zu dieser Frage Westendorf, Grammatik, § 175. Eine Alternativlösung wäre eine Erklärung als zweites unpersönliches Passiv parallel zu nḏ, so etwa Breasted, Surgical Papyrus, 500 („ground, triturated“) und Allen, The Art of Medicine in Ancient Egypt, New York, New Haven 2005, 115 („ground, smoothed“). Bei einer Deutung als Stativ wäre zu klären, worauf es sich bezieht: Ist es unpersönlich aufzufassen? Bezieht es sich auf den unmittelbar zuvor genannten Vorgang nḏ: „werde zermahlen“? Oder bezieht es sich auf die zuvor genannten Drogen? Für letztere Option würden unter Umständen die bei Westendorf ebd. genannten, wenn auch wenigen, Einzelfälle sprechen, in denen snꜥꜥ mit zusätzlichen Pluralstrichen geschrieben ist. Dann müsste aber bei Rezepten mit femininen Einzeldrogen ein feminines snꜥꜥ.tj stehen, sofern man das endlungslose snꜥꜥ nicht zur endungslosen Form des Stativs deklariert (s. zu dieser Frage Westendorf, ebd.). Für diese Frage ist Eb 212 von Bedeutung, da dort eine Reihe von maskulinen und femininen Drogennamen steht, auf die ein nḏ snꜥꜥ rḏi̯.tj folgt. Dieses rḏi̯.tj kann sich eigentlich nicht auf die Gruppe der Einzeldrogen beziehen, da dann eine maskuline Form zu erwarten wäre, d.h. rḏi̯(.w), vgl. GEG § 511.1. Denkbar wären folgende Erklärungen:
(1) Das singularische rḏi̯.tj, und damit generell die Phrase nḏ snꜥꜥ, bezieht sich auf ein in der Überschrift stehendes oder zumindest zu denkendes, singularisches pẖr.t, d.h. die Drogenliste allein gilt bereits als pẖr.t. Die Fälle, in denen snꜥꜥ.w mit Pluralstrichen geschrieben ist, könnte man ebenfalls auf pẖr.t beziehen, das manchmal eben auch pluralisch aufgefasst werden kann (vgl. das nn-n pẖr.t in Eb 325 und H 175).
(2) Westendorf, Grammatik, 81, Anm. 1 erwähnt die Möglichkeit, dass „in gewissen Fällen Pflanzenbezeichnungen als Feminina behandelt werden“, was er aber unmittelbar darauf ablehnt, weil es dafür, abgesehen von den Ausnahmen, die er ebd. und im zugehörigen § 123: „fehlerhafte Genuskongruenz“ nennt, keine Anhaltspunkte gäbe. Die hiesige Stelle könnte u.U. diesen Ausnahmen hinzugefügt werden, denn wenn man die Pflanzenbezeichungen als Feminina aufgefasst hätte, bestünde die Liste, auf die sich rḏi̯.tj bezieht, eben nur aus Feminina.
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Bitte zitieren als:
(Vollzitation)Lutz Popko, unter Mitarbeit von Altägyptisches Wörterbuch, Florence Langermann, Daniel A. Werning, Token ID IBUBd1HmGzPS2UZzqISiJ7b18V8 <https://thesaurus-linguae-aegyptiae.de/sentence/token/IBUBd1HmGzPS2UZzqISiJ7b18V8>, in: Thesaurus Linguae Aegyptiae, Korpus-Ausgabe 19, Web-App-Version 2.2.0, 5.11.2024, hrsg. von Tonio Sebastian Richter & Daniel A. Werning im Auftrag der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften und Hans-Werner Fischer-Elfert & Peter Dils im Auftrag der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig (Zugriff am: xx.xx.20xx)(Kurzzitation)
https://thesaurus-linguae-aegyptiae.de/sentence/token/IBUBd1HmGzPS2UZzqISiJ7b18V8, in: Thesaurus Linguae Aegyptiae (Zugriff am: xx.xx.20xx)
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