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2,9a tjḥwj
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tḥwꜣ: Einige Male in den Late Egyptian Miscellanies neben ꜥršn: „Linsen“ als Inhalt von Lagerhäusern genannt – die Bedeutung von ꜥršn gilt aufgrund seines koptischen Derivats ⲁⲣϣⲓⲛ u.ä.: „Linse“ schon seit dem 19. Jh. als gesichert (vgl. Brugsch, Wb I, 209). Dawson, in: JEA 21, 1935, 38-39 schreibt, die tḥwꜣ oder tḥwj genannte Pflanze sei „usually identified with the Lentil“ – diese Identifizierung scheint aber bis dato nicht verschriftlicht worden zu sein: Wb 5, 323.1-3 unterlässt noch 1931 jeglichen Identifizierungsvorschlag; bezüglich der medizinischen Texte vermeidet noch Ebbell, Papyrus Ebers, passim eine Übersetzung; und auch die älteren Übersetzungen der Miscellanies, namentlich Erman, Literatur, und Erman/Lange, Papyrus Lansing, bieten keine Übersetzung dieser Pflanze. Dawson selbst distanziert sich auch gleich von dieser Übersetzung. Denn da in den Miscellanies, namentlich in pAnastasi IV, tḥwꜣ neben ꜥršn: „Linsen“ genannt sei, müsse tḥwꜣ etwas Anderes benennen, und Dawson denkt an eine Erbsenart, evtl. Pisum arvense oder Pisum sativum.
Die Identifikation mit der Erbse gilt seitdem als Communis opinio, findet sich jedenfalls bei DrogWb, 506-561; Faulkner, CD, 301; Charpentier, Recueil, 816, Nr. 1399; Manniche, Herbal, 136; Hannig, HWb (Marburger Edition), 1009, Nr. {37362}-{37363} (immerhin durch Asterisk als nur vermutet gekennzeichnet).
Allerdings liefert Dawson selbst keinerlei Argument für diese Identifizierung, und sie scheint einzig vom Vorkommen von tḥwꜣ und ꜥršn in den Miscellanies und der von Dawson abgelehnten Übersetzung von tḥwꜣ als „Linse“ beeinflusst zu sein. Weeks, in: JARCE 16, 1979, 186-188 zweifelt diese Interpretation jedoch an. Erstens seien die von Dawson angeführten archäologischen Nachweise für Erbsen in Illahun nicht gesichert; diese könnten auch aus römischen Schichten kommen; zweitens sei das gemeinsame Vorkommen mit ꜥršn in den Miscellanies wenig aussagekräftig, denn nur zweimal stünden beide Produkte direkt nebeneinander, wohingegen sie zwei weitere Male durch šꜣ.w: „Koriander“ voneinander getrennt seien. Ferner sei die gelegentliche Klassifizierung mit dem Korn, Gardiner Sign-list N33, wenig aussagekräftig, weil dieser Klassifikator nur eine vage rundliche Form andeute, aber nicht zwangsläufit ein erbsenförmiges Objekt. (NB: Dieses Argument stammt allerdings von Weeks selbst; die Form des Klassifikators spielt zwar bei Dawson, in: JEA 20, 1934, 41-44 für dessen Identifikation von ḏꜣr.t eine Rolle, nicht aber in JEA 21 bei tḥwꜣ, zumindest nicht explizit.) Weeks wundert sich außerdem, warum tḥwꜣ in den medizinischen Texten zwar oft genannt sei, aber nicht als Verdickungsmittel, wie dies von Erbsen in „modern folk medical treatments“ bekannt sei. In medizinischen Texten der griechisch-römischen Zeit und des Mittelalters [d.h. in demotischen und koptischen medizinischen Texten?] sei die Erbse schließlich gar nicht genannt, was implizieren würde, dass sie nach häufiger Verwendung in Ägypten zunächst komplett aus der Apotheke verschwunden wäre. Weeks selbst vermutet in tḥwꜣ eine Bezeichnung des Knoblauchs. Hierfür weist er auf die gelegentliche Austauschbarkeit sowie das gemeinsame Vorkommen von tḥwꜣ mit ḥḏ.w in medizinischen Texten hin, was darin zu begründen sei, dass beide Drogen ähnliche Substanzen beinhalten oder ähnliche Eigenschaften besäßen. Da er ḥḏ.w mit der Communis opinio als Zwiebeln interpretiert, vermutet er in tḥwꜣ eben den „Knoblauch“. Lesko, Dictionary IV, 95 bietet neben „peas(?)“ auch „garlic(?)“ mit Verweis auf Weeks.
Auch Germer, Arzneimittelpflanzen, 228-229, Germer, Flora, 86 und Germer, Handbuch, 157 zweifelt Dawsons Interpretation wegen der Unsicherheit der Funde aus Illahun an. Einen Gegenvorschlag bietet sie nicht. Weeks’ Vorschlag diskutiert sie (in ihren beiden späteren Arbeiten) nicht. -
Aus philologischer - und im Rahmen der TLA-Eingabe auch technischer - Perspektive ist es eine notorische Frage, ob die Aufzählung der einzelnen Ingredienzien eine syntaktisch unabhängige Liste ist, ob sie zu vorangegangenen, meist elliptischen Sätzen gehört, oder ob sie als Vordere Erweiterung zur nachstehenden Verarbeitungsanweisung gehört - und in letzterem Falle, ob sich diese angenommene Vordere Erweiterung nur auf die jeweils erstgenannte Verarbeitungsanweisung bezieht, oder ob alle Verarbeitungsanweisungen als ein Satz mit mehreren Prädikaten zu verstehen ist. Der Papyrus Ebers böte Argumente für alle drei Möglichkeiten des Anschlusses der Drogen: (a) Das aktuelle Rezept führt die Ingredienzien wie eine Liste auf. Diese ist schon optisch daran zu erkennen, dass jede Droge in einer neuen Zeile steht; die folgenden Kolumnen bieten teilweise noch tabellarischere Anordnungen und schreiben nicht nur jede Droge in eine neue Zeile, sondern trennen die Mengenangabe durch ein Spatium. (b) Lehrtexte, wie etwa Eb 198, führen die Ingredienzen manchmal mit jri̯.ḫr=k n=f NN ein: "Dann sollst du ihm (Heilmittel) NN bereiten"; in Eb 198c sind die Drogen sogar mit der Präposition m: "bestehend aus" angeschlossen und gehören damit definitiv zu der Einleitung. Für die aus den Lehrtexten verkürzten Rezepte könnte man daraus auf elliptische Sätze schließen: "(Du sollst ihm ein Heilmittel bereiten aus) Droge a, Droge b. ...". Die Verarbeitungsanweisungen wäre dann entweder als Umstandssatz anzuschließen oder syntaktisch selbstständig. (c) Ein Rezept wie Eb 312 könnte wiederum dafür sprechen, die Verarbeitungsanweisungen zumindest partiell satzsyntaktisch zur Drogenaufzählung zu ziehen: "(Drogenliste) rḏi̯ r hnw psi̯ jr-m-ḫt (weitere Verarbeitungsanweisungen) rḏi̯.ḫr=k st swri̯ jn s ...: "(Drogenliste): werde in einen Henu-Topf gegeben und gekocht. Danach sollst du (weitere Verarbeitungsanweisungen). Dann sollst du veranlassen, dass es getrunken wird von einem Mann ...". Bis alle medizinischen Texte eingegeben und eine eingehende Analyse möglich sein wird, wird daher zunächst eine pragmatische Lösung vorgezogen: Die Drogenliste, die Verarbeitungsanweisung und die Applikationsanweisung werden als syntaktisch getrennte Einheiten aufgenommen, solange nicht zwingende Gründe, wie der Anschluss der Drogen durch m in Eb 198c, eine individuelle Lösung erfordern.
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