Token ID IBkCM56te1h0Q0Hzq6eCD6JRxKA
nb.t ꜣḫ-bj.t ḥm.t-Ḥr.w ꜣḫ.t rto 5,13 wsr.t mnḫ.t mdw.t.PL • spd(.t) rʾ ꜥpr.t m ḥkꜣ{m}.w • mkj(.t) Ḥr.w =st rꜥ-nb • rḏi̯(.t).n n =s nṯr ꜥꜣ twn • m rḫ ꜣḫ.w rto 5,14 =st r • ḫtm rʾ n(.j) ḏdf.t.PL nb(.t) • jm.j(.t).PL p.t tꜣ • jm.j(.t).PL mw • sḫꜣ.tw =s ḫft ⸮{ꜥ}〈n〉š? =tw nꜥy.PL • ṯꜣi̯.y =tw ḏꜣ~n.PL~[r]ʾ~rw~y.PL rto 6,1 ḥr ꜥb.w 2Q zerstört 2Q Zeichenreste [___] =⸢f⸣ st šnꜥ mindestens 8Q zerstört
Kommentare
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Ḥrw=st: So auch die Parallele. Dass die Parallele dieselbe Konstruktion vorweist, macht eine Ergänzung zu Ḥrw 〈zꜣ〉=st: „Horus, ihr 〈Sohn〉” (oder welche Affiliation auch auch immer: von Känel, Prêtres-ouâb de Sekhmet, 284 vermutet hinter der „Horusfrau“ die Göttin Selket; die Bezeichnung als „Herrin von Chemmis“ spricht für Isis), weniger wahrscheinlich, zumal man in einem solchen Fall den Eigennamen auch nachgestellt (*zꜣ=st Ḥrw) erwarten würde.
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ḏdf.t: Da das sich darauf beziehende Nisbe-Adjektiv jm.j beide Male mit Pluralstrichen versehen ist, wird man in diesem Beleg die Pluralstriche bei ḏdf.t wohl ebenfalls als Anzeiger eines grammatischen Plurals verstehen können und nicht als Klassifikator eines Kollektivums. Dass in der Übersetzung dennoch der deutsche Kollektivbegriff „Gewürm“ verwendet wurde, ist nur dem Versuch geschuldet, einen Begriff zu verwenden, der ebenso wie der ägyptische sowohl Schlangen als auch Würmer umfasst.
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[___]=f st: Nach der Lücke ist der sitzende Mann mit Hand am Mund erhalten. Es liegt also vielleicht ein Verbum dicendi oder ein Verb der Nahrungsaufnahme vor. Aufgrund der Zerstörung ist unklar, ob das f ein unter dem noch erhaltenen Klassifikator stehendes Suffixpronomen ist oder der letzte Wurzelkonsonant des zerstörten Wortes.
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{ꜥ}〈n〉š: Das Wort ist mit dem schlagenden Arm klassifiziert und scheint daher nicht das Verb ꜥš: „rufen“ zu sein. Das wäre auch inhaltlich unerwartet, da man üblicherweise eher höhere Wesen um Beistand ruft (Wb 1, 227.8), und ꜥš auch nicht im Sinne von „anrufen, beschwören“ verwendet wird – hierfür würde man eher šni̯ erwarten. Dessen ungeachtet übersetzt Roccati, Magica Taurinensia, 167.297-298: „(...) si chiama il rettile“. Gardiner, DZA 50.143.710 lässt das Verb ohne Übersetzung. Ob eine Verschreibung für nš: „verdrängen, vertreiben“ (Wb 2, 337.13-338.3) vorliegt? Dieses ist zwar üblicherweise mit den laufenden Beinchen klassifiziert, aber im magischen pVatikan 38573 (neu) = 19a (alt) = 36 (alt) (19. Dynastie), Recto 1,7 auch mit den gekreuzten Stäben und dem schlagenden Arm, s. DZA 25.303.880 und Gasse, Les papyrus du Museo Gregoriano Egizio, Taf. 7. Dort wird es verwendet, um zu sagen, dass Schlangengift vertrieben werden soll wie der Ausfluss der Nase, was die Wahrscheinlichkeit, dass in pTurin CGT 54051 dieses Wort vorliegt, noch erhöht. Allerdings ist einzuwenden, dass auch in pChester Beatty XI, Rto. 4,10 an der Abbruchkante noch ein ꜥ-Arm erkennbar zu sein scheint, Gardiner, HPBM III, Plates, Taf. 65.
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šnꜥ: Ob mit Zeile 5,4-5 vergleichbar? Aber vergleiche auch die folgende Zeile.
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sḫꜣ.tw=s: Das Suffixpronomen braucht ein feminines Bezugswort, und dafür kommen nur nb.t ꜣḫ-bj.t oder eine ihrer Appositionen, mdw.t und ḏdf.t in Betracht – und Letzteres nur, sofern man akzeptiert, dass ḏdf.t hier zwischen Plural (s. den Kommentar dazu) und (scil.: singularisch verstandenem) Kollektivum schwankt.
Gardiner, DZA 50.143.710 übersetzt: „Die wird erwähnt (...)“, was sich eigentlich nur auf die Göttin beziehen kann.
Im Wb ist diese Stelle dann aber als Beleg für „einer Sache (u.ä.) gedenken = ihrer Erwähnung tun“, Wb 4, 233.3 = 29.468.350 abgelegt, also nicht „einer Person gedenken“. Inhaltlich liegt es tatsächlich wohl näher, wenn die „wirksame Rede“, derer sich die Göttin hier rühmt, die eigentliche Sache ist, derer man sich erinnert. Allerdings wäre bei einer verbalen Auffassung von sḫꜣ.tw=s alles von nb.t ꜣḫ-bj.t bis jm.jwt mw nur als vorangestelltes Satzglied zu erklären, d.h. als Schenkel’sche Rang-II- oder Rang-IV-Erweiterung. Und damit sich das Suffixpronomen von sḫꜣ.tw=s auf mdw.t beziehen kann, müsste dieses auch dementsprechend den Kopf der Erweiterung bilden, wohingegen es tatsächlich das Nomen rectum einer von mehreren Appositionen von nb.t ꜣḫ-bj.t ist.
Roccatis Übersetzung „Si deve ricordare (...)“ (Roccati, Magica Taurinensia, 167) lässt keine Entscheidung auf das Bezugswort zu.
Oder ist nb.t ꜣḫ-bj.t ... als Vokativ zu interpretieren, und sḫꜣ.tw=s als „es (d.h. diese Anrufung) möge in Erinnerung gerufen werden bei ...“? Vgl. das sḫꜣ ḥkꜣ: „In Erinnerung rufen von Magie“ von CT 228, Ritner, Mechanics, 202. Allerdings wäre ein solcher Rückverweis allein mittels eines Suffixpronomens unerwartet kurz; man würde wohl mindestens ein Demonstrativpronomen, wenn nicht sogar Demonstrativpronomen + Substantiv, erwarten.
Persistente ID:
IBkCM56te1h0Q0Hzq6eCD6JRxKA
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Bitte zitieren als:
(Vollzitation)Lutz Popko, unter Mitarbeit von Altägyptisches Wörterbuch, Florence Langermann, Daniel A. Werning, Token ID IBkCM56te1h0Q0Hzq6eCD6JRxKA <https://thesaurus-linguae-aegyptiae.de/sentence/token/IBkCM56te1h0Q0Hzq6eCD6JRxKA>, in: Thesaurus Linguae Aegyptiae, Korpus-Ausgabe 19, Web-App-Version 2.2.0, 5.11.2024, hrsg. von Tonio Sebastian Richter & Daniel A. Werning im Auftrag der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften und Hans-Werner Fischer-Elfert & Peter Dils im Auftrag der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig (Zugriff am: xx.xx.20xx)(Kurzzitation)
https://thesaurus-linguae-aegyptiae.de/sentence/token/IBkCM56te1h0Q0Hzq6eCD6JRxKA, in: Thesaurus Linguae Aegyptiae (Zugriff am: xx.xx.20xx)
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