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(pꜣ) n.tj ꜥnḫ=f n snf n(.j) rḫy.t: Das Versprechen zum Schutz vor Mahes, der vom Blut der Rechit-Menschen lebt, ist insgesamt in sechs Texten bezeugt: (pLondon BM EA 10320 (L4), 0–2; pLondon BM EA 10587 (L6), Rto. 55–57; pTurin Cat. 1983 (T1), Rto. 57–59; pTurin Cat. 1984 (T2), Rto. 50–52; pTurin Cat. 1985 (T3), Rto. 51–53; pParis Louvre E 25354 (P3), Rto. 35–38). Die Varianten der Texte T1 und T2 stehen sich nahe. Diese beiden Texte sind die einzigen, die pꜣ(j) nṯr ꜥꜣ vor der Relativphrase schreiben. Ganz grundsätzlich lassen sich diese sechs Belege in drei verschiedene Varianten einteilen, die sich in erster Linie in Bezug auf das Verb ꜥnḫ unterscheiden:
(1) Die erste Variante ist die bereits erwähnte, die in T1 und T2 belegt ist: Schwierigkeiten macht hier die Verform, da bei gleichem Subjekt ein sḏm=f in einem durch n.tj eingeleiteten Relativsatz normalerweise nicht vorkommt. In diesem Fall steht in der Regel ein Partizip. Dennoch ist diese Konstruktion gelegentlich bezeugt. Erman (Neuäg. Gr., 484 §847) hält die Verbform für eine Relativform, was sicherlich falsch ist. Borghouts (in: JNES 40 (1981), 114, n. 55) hat einige Belege zusammengestellt und fasst zusammen, dass es sich zumeist um intransitive Verben in Verbindung mit einer Adverbialen handelt. Er schließt daraus, dass es sich jeweils um eine emphatische Verbform/zweites Tempus handeln dürfte, die in diesen Fällen allerdings weder eine Periphrase noch ein j-Augment aufweist. Ein Beispiel mit Periphrase und Augment findet sich bei Wenamun 1, 43–45, s. Neveu, Langue des Ramsès, 156 [20].
(2) Der Text L6 ist an dieser Stelle gut erhalten. Hier haben wir eine unkomplizierte Konstruktion mit dem Verb im Präsens I, wobei die Präposition ḥr nicht geschrieben ist: pꜣ n.tj (ḥr) ꜥnḫ m snf n(.j) rḫy.t, s. Edwards, HPBM IV, 38; LGG III, 12a–b. Der Text T3 weist ähnlich wie T1 eine Lücke nach dem Verbum auf. Es gibt nicht viel Platz, und wenn man davon ausgeht, dass ꜥnḫ ebenso wie in den anderen Texten mit einer Buchrolle klassifiziert ist, dann kann eigentlich nur ein Zeichen fehlen. Vermutlich fehlt lediglich ein n, so dass die Variante von L6 für T3 am besten passt, wovon Edwards (HPBM IV, 75) ebenfalls ausgeht.
(3) Der Text L4 schließlich zeigt eine weitere Variante: Hier zeigt das Verb ein Suffix, allerdings fehlt die darauf folgende Präposition. Edwards (HPBM IV, 27) geht daher davon aus, dass ꜥnḫ=f als Substantiv „Nahrung/Lebensunterhalt“ (Wb 1, 205.8) aufzufassen sei, und übersetzt: „whose sustenance is the blood of people“. Die gleiche Variante setzt er für P3 an, wo noch Reste eines Suffixes-=f zu erkennen sind, allerdings kein Raum bleibt, um eine Präposition zu ergänzen. Auch für T2 geht er von dieser Variante aus. Dagegen spricht allerdings, dass ꜥnḫ in keinem der drei Texte entsprechend klassifiziert ist und in den anderen Texten deutlich das Verb geschrieben ist.
Die Auffassung von ꜥnḫ=f als Verbalform wird durch eine vergleichbare Formulierung bestärkt, welche sich im Papyrus Berlin ÄMP 3031 (VIII, 6–7) findet. Dieser Text stammt vermutlich aus Theben und ist in die 21. Dynastie zu datieren, s. Wüthrich, Chapitres supplémentaires du Livre des Morts, 7; M.Z. Allam, Papyrus Berlin 3031 (Diss. Bonn), viii. Er steht daher den OAD sehr nahe. Der Satz lautet: tw=j ḫꜣꜥ.tw m-bꜣḥ nꜣ ḥsꜣ.w-ḥr n.tj ꜥnḫ=w n snf „Ich bin vor die Wildgesichter (LGG V, 479) geworfen worden, die von Blut leben.“ Ebenso wie in einigen Texten der OAD ist auch in diesem Text die Verbform nach dem Relativkonverter ein emphatisches sḏm=f, das weder eine Periphrase noch ein Augment aufweist. -
[jw] =[j] (r) [šdi̯] =⸢f⸣ [m-ḏr.t pꜣ mꜣ]j-ḥsꜣ Bꜣst.t: Ergänzungen nach einer Parallele in pTurin Cat. 1984 (T1), Rto. 58, vgl. Edwards, HPBM 4, Bd. 1, 27 [1].
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Bitte zitieren als:
(Vollzitation)Anke Blöbaum, unter Mitarbeit von Svenja Damm, Daniel A. Werning, Token ID ICIBWSBQSZsMEELroXgjEpbASE4 <https://thesaurus-linguae-aegyptiae.de/sentence/token/ICIBWSBQSZsMEELroXgjEpbASE4>, in: Thesaurus Linguae Aegyptiae, Korpus-Ausgabe 19, Web-App-Version 2.2.0, 5.11.2024, hrsg. von Tonio Sebastian Richter & Daniel A. Werning im Auftrag der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften und Hans-Werner Fischer-Elfert & Peter Dils im Auftrag der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig (Zugriff am: xx.xx.20xx)(Kurzzitation)
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