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    Rto. 6
     
     

     
     

    verb_2-lit
    de
    sagen

    SC.act.ngem.nom.subj
    V\tam.act

    gods_name
    de
    Amun

    (unspecified)
    DIVN

    epith_god
    de
    Herr des Throns der beiden Länder

    (unspecified)
    DIVN

    preposition
    de
    hin zu [Dativ: Richtung]

    (unspecified)
    PREP

    person_name
    de
    PN/?

    (unspecified)
    PERSN
de
(Rto. 6) (und in göttlicher Weise) hat Amun, der 〈Herr〉 des Thrones Beider Länder, zu Bakweret gesprochen:
Autor:innen: Anke Blöbaum; unter Mitarbeit von: Svenja Damm, Daniel A. Werning ; (Textdatensatz erstellt: 15.09.2023, letzte Änderung: 14.10.2024)

Kommentare
  • ḏd: Wenn man versucht, die dippings des Schreibers zu verfolgen, so fällt auf, dass das Wort ḏd jeweils zu Beginn der Zeilen Rto. 1–4 und 6 nicht in den Verlauf passt. Vielmehr erscheint es so, dass die vier ḏd-Schreibungen von oben nach unten in einem Schwung nachträglich eingetragen worden sind. Die Orakelamulette wurden zunächst mit einer Leerstelle produziert, in die ḏd erst bei Ausführung des Orakels nachgetragen wurde, sodass das Orakel dadurch quasi „validiert“ wurde. Dies ist in manchen Fällen, wie im vorliegenden Text auch, durch den Tintenfluss zu erkennen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere noch auf den Beginn von Zeile Rto. 6 hinzuweisen. Denn dort hat der Schreiber offenbar vergessen, für den Nachtrag von ḏd eine Lücke zu lassen, sodass beim nachträglichen Eintragen das Wort zwischen den Zeilenrand und den Beginn des folgenden Götternamens (Jmn) hineingequetscht werden musste.
    Im pLondon BM EA 10083 (L1) blieb diese „Validierung“ aus, d.h. die Leerstellen blieben unausgefüllt. Das deutet darauf hin, dass das Amulett niemals als solches verwendet wurde. Dazu passt, dass für die Besitzerin von L1 ein zweiter „validierter“ Amulettpapyrus (T2 = pTurin Cat. 1984) erhalten ist, s. Edwards, HPBM 4, Bd. 1, xvii.

    Autor:in des Kommentars: Anke Blöbaum

  • ḏd: An dieser Stelle ist das Verb ḏd „sagen, sprechen“ (Wb 5, 618.9–625.2) in der Einleitungsformel mit dem Götterklassifikator G7 geschrieben. Dieses Phänomen ist in den Oracular Amuletic Decrees häufig zu beobachten. Nur drei Texte derjenigen, in denen dieser Teil des Textes erhalten ist, zeigen eine Schreibung ohne den Klassifikator, gegenüber 13 Texten, in denen das Verb generell im gesamten Text mit G7 klassifiziert ist. Ähnliches ist in spätmittelägyptischen Texten zu beobachten, in denen der Klassifikator für die Götter auch bei Bezeichnungen geschrieben wird, die nicht den Gott selbst, sondern „einen ihm eng verbundenen Teil bzw. einen Gegenstand aus seiner Sphäre bezeichnet“, s. JWSpG, 22 [e]. Einen ähnlichen Hintergrund muss man an dieser Stelle ebenfalls annehmen, da aufgrund der Syntax die Auffassung als 1. Person Singular des Suffixpronomens auszuschließen ist. Allerdings handelt es sich bei den von Jansen-Winkeln angeführten Beispielen in der Regel um Substantive, eine Parallele in Bezug auf ein Verb findet sich nicht.
    Die drei Texte, die das Verb ḏd nicht mit G7 klassifizieren, zeigen jedoch keine einheitliche Schreibung: Im Papyrus Berlin 3059 ist von zwei erhaltenen Textstellen bei einer das Verb ḏd nicht erhalten (Rto. 1), die andere zeigt die nicht klassifizierte Standardschreibung (Rto. 4). Im Papyrus Turin Cat. 1984 (T2) ist von insgesamt 13 Belegstellen, eine nicht mehr erhalten (Rto. 1), eine zeigt die Schreibung mit Klassifikator (Rto. 1, am Ende der Zeile) und die 11 weiteren Belege zeigen die nicht klassifizierte Standardschreibung (Rto. 2, 96; Vso. 1, 2, 59, 60, 11, 117). Der Papyrus der Michaelidis Sammlung (C 2) zeigt eine weitere Variante: hier wird an allen Stellen, die erhalten sind (Rto. 3–8), ḏd mit einem zusätzlichen Strich (Z5) geschrieben, der als Ersatz für G7 verwendet worden sein könnte.

    Autor:in des Kommentars: Anke Blöbaum

  • Bꜣk(.t)-wr.t: Die hier erwähnte Bakweret (RPN 1, 92 [09]) ist nicht die Orakeleigentümerin, die erst im nächsten Satz mit Filiation ausdrücklich genannt ist. Es ist schwer zu entscheiden, warum hier eine weitere Person genannt ist und in welchem Verhältnis sie zur Eigentümerin des Orakels gestanden haben könnte. Edwards (HPBM 4, Bd. 1, 77 [4]) vermutet, dass sie anstelle der Eigentümerin das Orakel im Tempel entgegengenommen haben könnte. Für die Nennung einer zusätzlichen – eventuell vermittelnden Person – gibt es in den anderen Texten allerdings kein weiteres Beispiel.

    Autor:in des Kommentars: Anke Blöbaum

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Anke Blöbaum, unter Mitarbeit von Svenja Damm, Daniel A. Werning, Token ID ICMCWGgCpPgrUUfggK1JGi1hoIg <https://thesaurus-linguae-aegyptiae.de/sentence/token/ICMCWGgCpPgrUUfggK1JGi1hoIg>, in: Thesaurus Linguae Aegyptiae, Korpus-Ausgabe 19, Web-App-Version 2.2.0, 5.11.2024, hrsg. von Tonio Sebastian Richter & Daniel A. Werning im Auftrag der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften und Hans-Werner Fischer-Elfert & Peter Dils im Auftrag der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig (Zugriff am: xx.xx.20xx)
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