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Die Hinzufügung der Präpositionen erfolgt nach Roccati, Magica Taurinensia, 172. Die erste (Roccatis „con“, ohne Klammern, als stünde sie da) ist nicht zwingend notwendig, aber kontextuell naheliegend: Magische Sprüche sollen den Anweisungen zufolge üblicherweise „über“ einer Sache gesprochen werden, die dadurch beschworen wird. Für die zweite (Roccatis „(con)“) liegt ḥr näher als m (so Blöbaum, in: Fs Graefe II, 86), vgl. MedWb 1, 494-495. Auch sie ist nicht zwangsläufig nötig, denn es könnten auch zwei Drogen vorliegen: „Talg eines kleinen (?) Ziegenbocks, zermahlen“ und „Fett einer Katze“.
wrḥ: Sic, die Ligatur aus Schwalbe und r ist deutlich zu erkennen. In den medizinischen Texten ist wrḥ.t zwar als Terminus für Salbmittel belegt, jedoch nicht als Drogenbezeichnung. Es muss sich hier um eine davon abgeleitete Bedeutung handeln oder noch eher um eine Variante zu mrḥ.t, so auch implizit Roccati, Magica Taurinensia, 172, die auf dem Wechsel m:rḥ ~ w:rḥ beruht. Zu mrḥ.t-mjw: „Katzenfett“ vgl. DrogWb, 261, s.v. mrḥ.t D.II.f). Das von DZA 50.144.140 und Roccati, Magica Taurinensia, 33 hinter wr gelesene t steht eigentlich darunter, wie in der Gruppe wr.t: „sehr“ (so auch der Übersetzungsvorschlag von Gardiner). Das Wortende und die Klassifikatoren können nicht mit Sicherheit bestimmt werden. Die Zeichenreste passen nicht ganz zu dem Salbgefäß Gardiner W2, als das sie Roccati mit Fragezeichen transliteriert. Zu erwarten sind mindestens ein Gefäß mit Pluralstrichen, wozu die Zeichenreste aber auch nicht ganz passen.
nḏ bezeichnet gewöhnlich das Zermahlen einer Droge; in der Anweisung A nḏ ḥr B: „Droge A; werde zermahlen in/mit Droge B“ ist B oft eine flüssige Substanz (Wasser, Bier u.ä.), so dass man erwägen könnte, in diesen Fällen „verrühren in“ statt „zermahlen in/mit“ zu übersetzen – hinzu kommt die Unsicherheit, ob die Präposition ḥr in diesen Fällen lokal („in“) (s. Wb 2, 370.1-3, MedWb 2, 617) oder koordinierend („mit“) (naheliegend, wenn B eine feste Substanz ist; vgl. ferner GEG, § 166.8, ohne Anführung von nḏ, aber von psi̯: „kochen“, wo sich dieselbe Frage stellt) gemeint ist.
Wohl weil Droge B oft eine flüssige Droge ist, hat Roccati in der Übersetzung zwischen „grasso di capra piccola“ und „olio di gatto“ unterschieden, vgl. auch DrogWb, 119. Prinzipiell kann über den Aggregatzustand von ꜥḏ und mrḥ.t aber nichts ganz sicheres gesagt werden. DrogWb, 118-119 und 267-276 weist darauf hin, dass ꜥḏ in den medizinischen Rezepten immer nur von Tieren genannt ist und vielleicht eher festes Fett meint, abgesehen von ꜥḏ-ꜥš, dem Koniferenöl. Mrḥ.t wird dagegen oft von Pflanzen, aber auch von Tieren genannt. Während bei Pflanzen die Übersetzung „Öl“ naheliegt, ist bei tierischem mrḥ.t die Unterscheidung, ob es flüssig oder fest ist, nicht mit Sicherheit zu treffen: Dass es oft als Mittel genannt wird, in dem etwas gekocht oder zerrieben wird, spricht für Ersteres; dass es Rezepte mit mrḥ.t (manche als Einzeldroge) gibt, die „gegessen“ werden sollen, spricht für Letzteres.
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Bitte zitieren als:
(Vollzitation)Lutz Popko, unter Mitarbeit von Johannes Jüngling, Altägyptisches Wörterbuch, Peter Dils, Daniel A. Werning, Token ID JMMWVJEXWJHHLKSNTKZTG3MZ4E <https://thesaurus-linguae-aegyptiae.de/sentence/token/JMMWVJEXWJHHLKSNTKZTG3MZ4E>, in: Thesaurus Linguae Aegyptiae, Korpus-Ausgabe 19, Web-App-Version 2.2.0, 5.11.2024, hrsg. von Tonio Sebastian Richter & Daniel A. Werning im Auftrag der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften und Hans-Werner Fischer-Elfert & Peter Dils im Auftrag der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig (Zugriff am: xx.xx.20xx)(Kurzzitation)
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