deEbenso sagte mein Herr zu mir, als ich gekommen war: Veranlasse, daß man die Gefolgsleute des Königssohn Itief-Imen sucht, die sich im Distrikt von Herakleopolis befinden und man soll sie ihre Genossen nennen lassen und man soll darauf achten, daß der Schilderträger Nefer-her sie holt.
Autor:innen:
Ingelore Hafemann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch, Anja Weber, Sophie Diepold
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 19.01.2023)
Autor:innen:
Ingelore Hafemann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch, Anja Weber, Sophie Diepold
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 19.01.2023)
deUnd ebenso soll man diese Gefolgsleute in Memphis befragen, ob es der Merenptah, der Sohn des Generals, war ... um sie zu bringen, weil das, was mein Herr zu ihm gesagt hat, ist: Veranlasse, daß man eilt, sich um sie zu kümmern.
Autor:innen:
Ingelore Hafemann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch, Anja Weber, Sophie Diepold
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 19.01.2023)
Autor:innen:
Silke Grallert;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch, Anja Weber
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 29.12.2022)
Autor:innen:
Ingelore Hafemann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch, Anja Weber, Sophie Diepold, Simon D. Schweitzer
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 12.05.2023)
Autor:innen:
Ingelore Hafemann;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch, Anja Weber
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 18.02.2021)
de[§18] Diese Schasu sprachen aber [di]ese Worte, die sie zu [Seiner] Majestät (= Ramses II.) sagten, als Unwahrheit, [§19] denn es war (in Wahrheit) der von Chatti (= Fürst), der sie aussandte, um den (Ort) auszukundschaften, an dem Seine Majestät sich aufhielt, [§20] mit der Absicht zu verhindern, dass sich ⸢das⸣ [Heer] Seiner Majestät (= Ramses II.) zum Kampf mit dem Feind von Chatti bereit macht.
Autor:innen:
Silke Grallert;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch, Anja Weber, Jonas Treptow, Simon D. Schweitzer
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 28.07.2023)
de[§ 21: Schwurgötterliste] Was anbetrifft diesen Wortlaut des Vertrags, [den] der Großfürst von Chatti mit Ramses-meriamun, dem großen Herrscher von Ägypten, [schloss] (wörtl.: machen), [er] ist schriftlich auf dieser Tafel aus Silber (festgehalten).
Autor:innen:
Silke Grallert;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch, Simon D. Schweitzer, Anja Weber
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 29.12.2022)
deWas anbetrifft diesen Wortlaut, die 1000 Gottheiten - seien es männliche Götter oder weibliche Götter - unter diesen (Gottheiten) des Landes von Chatti und die 1000 Gottheiten - seien es männliche Götter oder weibliche Götter - unter diesen (Gottheiten) des Landes von Ägypten, sie (alle) sind bei mir als Zeugen, die diesen Wortlaut hör(t)en:
Autor:innen:
Silke Grallert;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch, Simon D. Schweitzer, Anja Weber
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 29.12.2022)
de[§ 26: Fluch bei Vertragsverletzung durch Dritte] Was diesen Wortlaut anbetrifft, der auf dieser Tafel aus Silber des Landes von Chatti und des Landes von Ägypten (festgehalten) ist, und was denjenigen anbetrifft, der ihn (= Wortlaut des Vertrages) nicht schützen (= einhalten) wird,
Autor:innen:
Silke Grallert;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch, Simon D. Schweitzer, Anja Weber
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 29.12.2022)
Kommentieren Sie den Inhalt dieser Seite
Danke, dass Sie uns helfen unser Angebot zu verbessern. Ihr Kommentar wird an das TLA-Team zur Bearbeitung übermittelt werden. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutz-Erklärung.
Teile diese Seite
Beachten Sie, dass, wenn Sie Social Media-Buttons (z.b. X, Facebook) nutzen, Daten an die entsprechenden Services übermittelt werden. Details entnehmen Sie den Datenschutzrichtlinien des entsprechenden Angebots.