deDu sollst nicht in das Haus eines anderen hineingehen, bis er deine Respektbezeugung akzeptiert hat (wörtl.: hineingehen lassen hat; oder: für richtig gehalten hat).
Autor:innen:
Peter Dils;
unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch, Lutz Popko, Johannes Jüngling, Anja Weber, Daniel A. Werning
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.10.2024)
(Eine von2Lesevarianten dieses Satzes:
#1, >> #2 <<)
deDu sollst nicht in das Haus eines anderen hineingehen, bis er deine Respektbezeugung akzeptiert hat (wörtl.: hineingehen lassen hat; oder: für richtig gehalten hat).
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unter Mitarbeit von: Altägyptisches Wörterbuch, Lutz Popko, Johannes Jüngling, Anja Weber, Daniel A. Werning
(Textdatensatz erstellt: vor Juni 2015 (1992–2015),
letzte Änderung: 14.10.2024)
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deDu sollst nicht aus deinem Haus nach draußen gehen, wenn du nicht kennst den Ort, 〈wo〉 du dich ausruhen kannst (?; oder: wobei du ignorierst, daß du dich nicht ausruhen kannst (?)).
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de(Denn:) Seine Autoritätsperson würde eine Quittung in seine Hand nehmen, wenn man (mit einem Rechtsanspruch) hinter ihm her ist, um ihn zu verhaften und um das, was in seinem Haus ist, zu beschlagnahmen, wobei du elend dran bist und sagst: "Was soll ich tun?"
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