„O ihr Seienden (und) diejenigen, die auf Erden sein werden, (und) die, die in Zukunft hierher (= Karnak) kommen werden, ihr Priester, Gottesväter, wab-Priester und Vorlesepriester im Gefolge des Amun in Karnak, die herauskommen und hineingehen zu Beginn des Monats, (o) derjenige, der den Kult vor ihm (= Amun) vollzieht, derjenige, der gereinigt kommt beim Tragen seines Gottes am Tage, wenn er sich draußen (= außerhalb des Tempelbezirks) zeigt, sprecht zu mir ‚Er möge dich loben‘ beim Vorbeigehen an mir (= Statue), wenn er (= Amun) euch wiederum zu ihm gebracht hat, und beugt für mich eure Arme mit Blumensträußen.
„O ihr Priester, ihr Gottesväter, ihr wab-Priester, ihr Vorlesepriester, die ein- und ausgehen mit dem Gang des Mondes, um ihren Dienst zu vollziehen im Tempel, möge der Herr der Götter, für den ihr rein seid, euch loben.
Autor:innen:
Silke Grallert;
unter Mitarbeit von:
Simon D. Schweitzer,
AV Wortschatz der ägyptischen Sprache, SAW,
Gunnar Sperveslage
(Textdatensatz erstellt: 19.06.2023,
letzte Änderung: 30.06.2025)
Möge er euren Sohn auf eurem Platz dauern lassen nach der Beweglichkeit im Leben, so wie ihr meinen Namen nennt mit Blumensträußen, nachdem der Gott sich befriedigt hat, denn ich bin ein Ehrwürdiger beim Handeln für ihn.
Autor:innen:
Silke Grallert;
unter Mitarbeit von:
Simon D. Schweitzer,
AV Wortschatz der ägyptischen Sprache, SAW,
Gunnar Sperveslage
(Textdatensatz erstellt: 19.06.2023,
letzte Änderung: 30.06.2025)
Ich werde sie bewahren (x+55) vor jeder Anklage/Verleumdung (?) (und) jedem Frevel in jeder Gegend jeder Reise (x+56), die sie unternehmen wird, mit (x+57) Schiffen, Gespannen (oder) zu Fuß (wörtl. mit ihren Füßen), (x+58) wobei ihr Atem lebendig (und) gesund bei ihr ist.
[51,20] Regnal year 37, ushering in the god’s fathers to be placed in the (royal) presence in the third heb-sed of his majesty by the hereditary prince, count, [51,21] great companion of the lord of Two Lands, [first] royal [herald] of the one who is in the palace (i.e. the king), royal scribe, overseer of the estate of the great royal wif[e T]iye, may she live, [51,22] Kheru[ef, justified], [...].
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