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srwḫ: Dass hier eine finite und keine infinitivische Form vorliegt (etwa „Sie (zu) behandeln ist wie das Behandeln ...,“) ergibt sich aus den folgenden Lehrtexten, in denen srwḫ=k und srwḫ.ḫr=k steht. Zu der Möglichkeit, srwḫ hier als Imperativ aufzufassen, s. Westendorf, Grammatik, § 184.
mj srwḫ ist syntaktisch mehrdeutig:
(1) Ist srwḫ hier ein Substantiv, wie in CT III, 322e: ẖr.t srwḫ ⸮n t? Jnp.w (= TLA, WCN 857845)? Vgl. dazu Barguet, Textes des sarcophages, 59 (Hinweis D. Topmann), der die Stelle als „[i]nfirmière d’Anoubis“ versteht, also ẖr.t-srwḫ n.t Jnp.w liest. Faulkners Übersetzung dieser Stelle als „What belongs to 〈me〉 is what Anubis (…) restored.” (FECT I, 189) ist dagegen nicht möglich, weil die dafür erforderliche Relativform srwḫ.t.n lauten müsste und nicht srwḫ.n.t, wie es die dastehende Konsonantenfolge ergäbe.
(2) Ist srwḫ ein Infinitiv? In dem Satz srwḫ=k sj mj srwḫ wbn.w in Eb 871, pEbers 108,1-2, ist es jedenfalls als Infinitiv interpretiert von GEG, § 140.4, Anm. 18, und bezüglich beider Kontexte wohl auch von MedWb 1, 353, vgl. die infinitivische Übersetzung „wie das Behandeln ...“ s.v. mj A.II.a.2). Dass diese Form genauso aussieht, besagt allerdings nicht zwangsläufig, dass in Eb 863 dieselbe Konstruktion vorliegt. Im Gegenteil würden beide Stellen dann einen syntaktischen Unterschied aufweisen: In Eb 871 ist wbn.w das direkte Objekt (entsprechend einem Genitivus objectivus), hier dagegen wäre der zꜣ-ḥmm das Subjekt (entsprechend einem Genitivus subjectivus; zur Bedeutung von zꜣ-ḥmm s.u.).
(3) Oder ist srwḫ ein sḏm=f? Ein sḏm=f nach mj kennt Westendorf in medizinischen Texten nur nach prospektiven Verbalformen (Westendorf, Grammatik, § 214.3), aber im Prinzip spricht nichts gegen die Existenz einer präsentischen Verbalform nach mj, s. die Beispiele von GEG, §170.5. Speziell bei srwḫ ergäbe sich jedoch als Gegenargument, dass es transitiv ist und ein direktes Objekt benötigt.
zꜣ-ḥmm: Wörtl.: „Sohn des ḥmm-Gerätes“. Während Wb 3, 95.12 darin eine Bezeichnung eines Arztes vermutet, denkt MedWb 2, 707 im Gegenteil an eine Bezeichnung eines mit einem ḥmm-Gerät Behandelten, also des Patienten. Im erst seit wenigen Jahren bekannten pLouvre E 32847, Verso 6,6 ist aber der zꜣ-ḥmm als jemand genannt, der unter Aufsicht eines Arztes eine Zyste (ḥmꜣ) behandeln (srwḫ) soll, die weich ist und an der Oberfläche Wasser produziert, s. Bardinet, Papyrus médical Louvre E 32847, 186-187 und Pommerening, in: Reggiani/Bertonazzi, Parlare la medicina, 155. Das erlaubt eine eindeutige Entscheidung zwischen diesen beiden Alternativen zugunsten des Vorschlags des Wb. Auch die Bemerkung von Jonckheere, in: CdÉ 26 (51), 1951, 40-43, dass der zꜣ-ḥmm weder ein „associé médical“ noch ein „collaborateur chirurgical“ (S. 43) sei, weil er in den fraglichen Ebers-Rezepten gar nicht als Handelnder erscheint, sondern nur eine bestimmte Handlung mit seiner Tätigkeit verglichen würde (mj srwḫ ...), ist damit hinfällig.
Das Wort zꜣ: „Sohn“ (die Schreibung ohne Logogrammstrich kommt auch an anderen Stellen der medizinischen Texte vor, s. MedWb 2, 703) ist in diesem Zusammenhang natürlich nur metaphorisch zu verstehen. Zum „Schüler“ als „Sohn“ in den Lebenslehren und verwandten Texten s. Brunner, Erziehung, 10-11. Dass es neben dem „Schüler des ḥmm-Gerätes” auch einen „Meister“ o.ä. gegeben habe, kann man daraus aber nicht zwangsläufig schließen. Die Stelle im Louvre-Papyrus präsentiert jedenfalls den zwn.w-Arzt als Beaufsichtigenden. Mit dem zꜣ-ḥmm ist also jemand gemeint, der auf der einen Seite die Funktion eines Gehilfen ausübt, auf der anderen Seite im Rahmen dieser Hilfsstellung aber eine gewisse Spezialisierung aufweist.
Die Identität des ḥmm-Gerätes, das bislang nur einmal, nämlich in Eb 865, außerhalb des Titels genannt ist, ist unsicher. Es ist ein „Gerät zum Aufstoßen einer ꜥꜣ.t-Geschwulst“ (MedWb 2, 602), daher wohl die Übersetzung „surgeon’s knife (?)“ bei Faulkner, CD, 170. MedWb 2, 708, Anm. 1 zu zꜣ-ḥmm verweist auf das in Pyr 2029 = PT 678 genannte Verb ḥmm als mögliches Kognat; und weil dieses parallel zu smt: „verhören, foltern“ steht, vermutet MedWb hinter zꜣ-ḥmm „einen ‚Gefolterten‘ (mit heißem Metall Gebrannten)“. Da es im Rahmen von Behandlungen mit Feuer genannt wird, vermutet schon Lüring, Über die medicinischen Kenntnisse der alten Ägypter, 55 eine „Ausbrennung der Wunde mittelst eines glühenden Metallstabes“, worin ihm spätere Bearbeiter folgen.
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Bitte zitieren als:
(Vollzitation)Lutz Popko, unter Mitarbeit von Florence Langermann, Altägyptisches Wörterbuch, Daniel A. Werning, Token ID IBcCiZA951xqy0VoowPQEDVYAcI <https://thesaurus-linguae-aegyptiae.de/sentence/token/IBcCiZA951xqy0VoowPQEDVYAcI>, in: Thesaurus Linguae Aegyptiae, Korpus-Ausgabe 19, Web-App-Version 2.2.0, 5.11.2024, hrsg. von Tonio Sebastian Richter & Daniel A. Werning im Auftrag der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften und Hans-Werner Fischer-Elfert & Peter Dils im Auftrag der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig (Zugriff am: xx.xx.20xx)(Kurzzitation)
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