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Nfr-kꜣ-Rꜥw: Sauneron, Ophiologie, 60-61 identifiziert diesen König mit Pepi II. (übernommen von Westendorf, Handbuch Medizin, 253). Die zunächst denkbare Alternative Ramses IX. schließt er aus, weil sich auch Passagen anderer medizinischer Texte auf sehr frühe Verfasser berufen: allen voran Eb 856a = Bln 163a, die sich in die Zeit des Chasti/Kenkenes/Usaphais (zur Lesung des Namens s. die Diskussion bei Popko, Papyrus Ebers, in: Science in Ancient Egypt, https://sae.saw-leipzig.de/de/dokumente/papyrus-ebers?version=413, Anm. 1 zu Eb 856a mit weiterer Literatur) datieren, und der London Medical Papyrus, L 60 (neu) / 25 (alt), mit einen Spruch vorgeblich aus der Zeit des Cheops – wobei genau genommen darin, ebenso wie in Brk § 42b, davon die Rede ist, dass die betreffenden Schriften in den angegebenen Regierungszeiten „gefunden“ wurden und damit theoretisch sogar noch älter sein müssen. Wie eine Vereinfachung dieser Findeformel liest sich dann eine Notiz bei Manetho, der dem König Athothis (wie Usaphais ein Vertreter der 1. Dynastie) die Abfassung von Anatomiebüchern zuschreibt (Waddell, Manetho, 30-31 [Eusebius] = 32-33 [armen.] = 36-37 [Africanus]). Hierher gehört schließlich noch pOxyrhynchus XI 1381 vso. (pOxy. XI, 221-234, Jördens, in: Janowski/Schwemer, Texte zur Heilkunde (TUAT N.F. 5), 318-321), worin ein Buch mit Wundertaten des Imhotep-Asklepios erwähnt wird, das wohl (die Stellen sind etwas zerstört) unter dem König Mykerinos verfasst worden war. Gleich mehrere Papyri (ḏmꜥ.w) werden auch in der frühdemotischen Erzählung des pVandier, Zeile 1,6-8, genannt. Darin wird erzählt, wie der Pharao nach einem mitternächtlichen Mahl krank wird und seine Magier (ḥr.jw-dp) ruft. Diese finden in besagten Papyri, dass sich dasselbe unter König Djedkare zugetragen habe und ein Magier bei den Göttern um mehr Lebenszeit für ihn bat, weil er andernfalls nach sieben Tagen gestorben wäre. Im Papyrus Berlin 3049 aus der 3. Zwischenzeit findet sich schließlich die Kopie eines (vielleicht aus dem Ende der 20. Dynastie stammenden oder dann redigierten) Dekrets Thutmosis’ III., in dem ein „magisches Buch (nh.t) aus der [Zeit der] (?) Vorfahren“, erwähnt wird, das sich dieser König in einem medizinischen Kontext zunutze macht, vgl. zum Text Vernus, in: Or. N.S. 48 (2), 1979, 176-184 und Gülden, P. Berlin 3049, 82-87.
Im weiteren Sinne kann man hierzu wohl auch noch das Rezept Eb 468 stellen, das behauptet, für Schesch, die Gemahlin des Königs Teti, angefertigt worden zu sein, sowie Eb 419, das angeblich für den heliopolitanischen Hohepriester Chui angefertigt wurde, der wohl mit dem Priester Chuienher aus der 6. Dynastie zu identifizieren ist. Obwohl in den letzten beiden Fällen nicht explizit gesagt wird, dass sie zu dieser Zeit auch verschriftlicht wurden, wird man das implizit annehmen dürfen. All diese Altersnachweise haben den Zweck, den Texten einen hohen Wirkungsgrad zu bescheinigen. Vergleichbare Nachweise gibt es auch aus religiösen Texten.
[NB: Etwas anders motiviert sind sicherlich die Rezepte L 32 (neu) / 44 (alt), L 39 (neu) / 51 (alt) und L 49 (neu) / 61+14 (alt) des London Medical Papyrus, die sich als wirksam zur Zeit Amenophis’ III. bezeichnen (nicht: zu dieser Zeit gefunden!). Da der Papyrus paläographisch gesehen wohl aus der späten 18. Dynastie stammt und damit nur kurze Zeit nach der Regierungszeit dieses Königs verfasst wurde, kann dessen Namensnennung kaum als Altersnachweis dienen – der in diesem Falle auch nachweisbar falsch wäre, da speziell L 39 fast identisch ist mit Eb 487 und L 49 fast identisch mit Eb 491, und pEbers vor der Zeit Amenophis’ III. verfasst wurde. In diesem Fall wird wohl eher die Autorität des Königs das ausschlaggebende Motiv für die Nennung sein, die in den zuvor genannten Nachweisen natürlich ebenfalls mitschwingt – die Autorität speziell dieses Königs in medizinischen Belangen ist vielleicht nicht zu trennen vom Einzug von Amenophis, Sohn des Hapu, in Heilkulte sowie der Rolle der beiden in der von Manetho überlieferten Osarsiph-Legende.]
Die genannten Rezepte bzw. Sprüche datieren die Abfassung medizinischer Texte also in die 1. Dynastie (Eb, Bln; vgl. Manetho) sowie die 4. Dynastie (L, pOxy XI 1381) und 5. Dynastie (pVandier). Implizit ist noch die 6. Dynastie hinzuzustellen (Eb). Gerade Letzteres unterstützt Saunerons Identifizierung des Neferkare mit Pepi II. Diesem war ohnehin insofern auch ein literarisches Nachleben beschert, als er eine Rolle in einer bruchstückhaften, auf zwei Schreibtafeln und einem Papyrus erhaltenen Erzählung innehat (nicht umsonst als Erzählung von Neferkare und Sasenet bezeichnet). Gerade die Papyrusversion stammt aus der 25. Dynastie und ist damit zeitlich vielleicht nicht allzu weit vom Brooklyner Papyrus entfernt.
Gleichzeitig sollte man angesichts des sehr hohen Alters, das die Papyri Ebers und Berlin P 3038 sowie Manetho medizinischem Schriftgut zuschreiben, die Möglichkeit nicht außer Acht lassen, dass auch der Verfasser des Brooklyner Papyrus bzw. von dessen Vorlage einen noch älteren König als Pepi II. vor Augen hatte. So führt die Königsliste von Abydos einen König Neferkare auf Position 19 an, zwischen Sedjes (3. Dynastie) und Snofru (4. Dynastie). Dessen Identität ist zwar nicht völlig sicher (vgl. Theis, in: SAK 43, 2014, 423-438), aber offenbar hat ein König dieses Namens, egal, ob real oder fiktiv, Eingang in zumindest einen Strang des historischen Bewusstseins der Ägypter gefunden. Von seiner Position her ist dieser frühere Neferkare ein Eigenname und kein Thronname (wie derjenige des Brooklyner Papyrus), den es als eigenständigen Namen zu dieser frühen Zeit noch nicht gab. Zu Beginn der 6. Dynastie, nach Teti, wechselt der Verfasser der Königsliste jedoch vom Eigen- zum Thronnamen und führt daher auch Pepi II. auf Position 38 nicht mit seinem Eigennamen Pepi, sondern mit seinem Thronnamen Neferkare auf – d.h. sowohl auf Position 19 als auch auf Position 38 steht ein Neferkare, und einem Autor medizinischer Texte mag vielleicht nicht bewusst gewesen sein, dass in dem ersten Fall ein Eigenname, im zweiten ein Thronname gemeint ist. Der Umstand, dass der Neferkare von Brk § 42a als nzw-bjt bezeichnet wird, spricht also nicht gegen die Option, dass damit derselbe König gemeint ist wie in der Abydos-Liste, Position 19.
Ein zweiter, ebenso ephemerer, aber nicht völlig auszuschließender Kandidat könnte Manethos Nephercheres sein, von diesem in die 2. Dynastie platziert. Dieser Name dürfte ebenfalls einem Nfr-kꜣ-Rꜥw entsprechen. Diesen möchte von Beckerath, Handbuch der Königsnamen, 44 mit dem Neferkare der Königsliste von Saqqara gleichsetzen und eben (weil Djoser vorangehend, statt ihm folgend?) in die 2. Dynastie setzen. Sein Vorschlag, ihn zusätzlich noch mit dem König Nfr-kꜣ der Turiner Königsliste (pTurin Cat. 1874), vso. 2,24 (sic, gemeint ist Zeile 25, und die Kolumne wird heute als dritte gezählt, daher heute: 3,25) gleichzusetzen, ist insofern problematisch, als dessen Lesung nicht ganz gesichert ist: Gardiner, Royal Canon of Turin, Taf. 1 transliteriert in 2,25 Ꜥꜣ-kꜣ und betont S. 16, Anm. a zu II 25, dass eine Lesung des ersten Zeichens als nfr unmöglich sei (bestätigt anhand des Fotos der Turiner Papyrusdatenbank). Dennoch scheint Ryholt, in: Ä&L 14, 2004, 148 anzudeuten, dass er dies für einen Fehler für Nfr-kꜣ(-Rꜥw) hält.
Last but not least sei trotz Saunerons Ablehnung einer Gleichsetzung mit Ramses IX. und trotz der oben vorgebrachten Argument für eine Gleichsetzung mit einem frühen König darauf verwiesen, dass Vernus, in: Or. N.S. 48 (2), 1979, 183. Ähnlichkeiten im Formular des oben erwähnten angeblichen Dekrets Thutmosis’ III. und Dekreten Ramses’ IX. und XI. feststellt. Das heißt, Vernus vermutet, dass es sich um ein in spätramessidischer Zeit zu Propagandazwecken umgearbeitetes Dekret handeln könnte – etwas zugespitzt könnte man daher spekulieren, dass tatsächlich zur Zeit Ramses’ IX. eine Suche nach (unter anderem) Texten medizinischen Inhalts stattgefunden haben könnte. Eine kritische Haltung in medizinischen Fragen am Hof Ramses’ IX. zeigt sich auch an Dokument B der Papyrusrolle Kairo ESP (Helck, in: JARCE 6, 1967, 137; KRI VI, 518.6-519.10), in dem von Seiten des Hofes eine Lieferung zuvor erbetenen zweifach guten Bleiglanzes wegen schlechter Qualität reklamiert und als Ersatz vierfach guter Bleiglanz gefordert wird (Hinweis H.-W. Fischer-Elfert). Hervorhebenswert in diesem Brief ist zudem die Erwähnung eines sonst bislang nicht belegten s.t (n) nꜣ zwn.w n pr-ꜥꜣ ꜥnḫ-wḏꜣ-snb n ẖnw: „Büro der Ärzte Pharaos LHG (in) der Residenz“ (Zeile 27, KRI VI, 518.16).
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(Full citation)Frank Feder, with contributions by Altägyptisches Wörterbuch, Lutz Popko, Svenja Damm, Peter Dils, Daniel A. Werning, Token ID LFVOGAJR5NBE5BSROCLCJKGKAE <https://thesaurus-linguae-aegyptiae.de/sentence/token/LFVOGAJR5NBE5BSROCLCJKGKAE>, in: Thesaurus Linguae Aegyptiae, Corpus issue 19, Web app version 2.2.0, 11/5/2024, ed. by Tonio Sebastian Richter & Daniel A. Werning on behalf of the Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften and Hans-Werner Fischer-Elfert & Peter Dils on behalf of the Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig (accessed: xx.xx.20xx)(Short citation)
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