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Sätze von Text B35VPY23OZEXJOLGTOJZ7CCMS4
de [... ... ..., (dann) werden die Rich]ter den [Menschen, der das Haus für Geld erworben hat], befragen.
de [Wenn er sagt: "Die Geldbeträg]e schulde ich ihm als Rest:"
de Wenn der Eigentümer des Hauses, [der] das Haus verkauft hat, sagt: "Möge er die Geldbeträge, die er mir für [mein Haus gegeben hat (o.ä.) ... ...], (wieder zurück)empfangen," werden die Richter veranlassen, daß er die Geldbeträge, die ihm als Kaufpreis für das Haus gegeben wurden, dem gibt, der sie ihm gegeben hat.
de Sie werden 〈veranlassen,〉 daß sein Gegner von dem Haus Abstand nimmt.
de [W]enn der Eigentümer des Hauses [s]agt: "Möge er mir die Geldbeträge geben, die (noch) vom Kaufpreis meines Hauses ausstehen (wörtl. übriggeblieben sind)!", veranlaßt man, daß er sie ihm gibt.
de Das, was zum Nutzen des Eigentümers des Hauses ist, tut er (der Beklagte).
de Wenn der Beklagte, der Eigentümer des Hauses geworden ist, sagt: "Er hat von mir kein Geld zu fordern" (d.h. "ich schulde ihm nichts"), wird man ihn schwören lassen
de folgendermaßen: "Er hat von mir kein Geld zu fordern."
de Wenn das [Haus drei Jahre lang im Besitz des Mannes war, der es gekauft hat,] ohne daß gegen ihn geklagt wurde, und man (dann hinterher) gegen ihn klagt -
de die Geldbeträge, von denen er (der Beklagte) sagt: "Er hat sie von mir zu fordern", sind es, die man ihn (den Beklagten) ihm (dem Kläger) geben lassen wird.
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de [... ... ..., (dann) werden die Rich]ter den [Menschen, der das Haus für Geld erworben hat], befragen. |
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de [Wenn er sagt: "Die Geldbeträg]e schulde ich ihm als Rest:" |
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de Wenn der Eigentümer des Hauses, [der] das Haus verkauft hat, sagt: "Möge er die Geldbeträge, die er mir für [mein Haus gegeben hat (o.ä.) ... ...], (wieder zurück)empfangen," werden die Richter veranlassen, daß er die Geldbeträge, die ihm als Kaufpreis für das Haus gegeben wurden, dem gibt, der sie ihm gegeben hat. |
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de Sie werden 〈veranlassen,〉 daß sein Gegner von dem Haus Abstand nimmt. |
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de [W]enn der Eigentümer des Hauses [s]agt: "Möge er mir die Geldbeträge geben, die (noch) vom Kaufpreis meines Hauses ausstehen (wörtl. übriggeblieben sind)!", veranlaßt man, daß er sie ihm gibt. |
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de Das, was zum Nutzen des Eigentümers des Hauses ist, tut er (der Beklagte). |
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de Wenn der Beklagte, der Eigentümer des Hauses geworden ist, sagt: "Er hat von mir kein Geld zu fordern" (d.h. "ich schulde ihm nichts"), wird man ihn schwören lassen |
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de folgendermaßen: "Er hat von mir kein Geld zu fordern." |
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de Wenn das [Haus drei Jahre lang im Besitz des Mannes war, der es gekauft hat,] ohne daß gegen ihn geklagt wurde, und man (dann hinterher) gegen ihn klagt - |
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de die Geldbeträge, von denen er (der Beklagte) sagt: "Er hat sie von mir zu fordern", sind es, die man ihn (den Beklagten) ihm (dem Kläger) geben lassen wird. |
Bitte zitieren als:
(Vollzitation)Günter Vittmann, unter Mitarbeit von Altägyptisches Wörterbuch, Sätze von Text "Codex Hermopolis " (Text-ID B35VPY23OZEXJOLGTOJZ7CCMS4) <https://thesaurus-linguae-aegyptiae.de/text/B35VPY23OZEXJOLGTOJZ7CCMS4/sentences>, in: Thesaurus Linguae Aegyptiae, Korpus-Ausgabe 18, Web-App-Version 2.1.4, 27.6.2024, hrsg. von Tonio Sebastian Richter & Daniel A. Werning im Auftrag der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften und Hans-Werner Fischer-Elfert & Peter Dils im Auftrag der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig (Zugriff am: xx.xx.20xx)(Kurzzitation)
https://thesaurus-linguae-aegyptiae.de/text/B35VPY23OZEXJOLGTOJZ7CCMS4/sentences, in: Thesaurus Linguae Aegyptiae (Zugriff am: xx.xx.20xx)
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