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Z.1 tꜣš rs(.j) jri̯.y m rnp.t-zp 8 ḫr ḥm n(.j) nswt-bj.tj Ḫꜥi̯-⸢kꜣ.w⸣-Rꜥ ḏi̯ ꜥnḫ ḏ.t Z.2 r nḥḥ r tm rḏi̯ sni̯ sw nḥs(.j) nb m-ḫd Z.3 m ḥrti̯ m kꜣj mnmn.t nb.t n(.j).t Z.4 nḥs(.j).PL wpw-ḥr nḥs(.j) jwi̯.t(j) =f(j) r jri̯.t swn.t m Jqn Z.5 m wpw.t rʾ-pw jri̯.{t}tw 〈(j)ḫ.t〉 nb.t nfr(.t) ḥnꜥ =sn nn swt rḏi̯.t Z.6 swꜣi̯ kꜣj n(.j) nḥs(.j).PL m-ḫd ḥr Ḥḥ r nḥḥ
um zu verhindern, dass irgendein Nubier sie in nördlicher Richtung überquert,
sei es zu Lande (lit. im Reisen zu Lande), sei es in einem kꜣj-Schiff,
(sei es) irgendwelches Vieh der Nubier,
außer dem Nubier, der kommen wird, um Handel zu treiben in Jqen oder (der kommt) in Mission,
indem man jede gute 〈Sache〉 tut zusammen mit ihnen (d.h. sie gut behandelt),
ohne freilich zuzulassen, dass ein kꜣj-Schiff der Nubier nordwärts Heh (=Semna) passiert, ewiglich.
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- 8: Nicht mehr alle Striche der Zahl sind noch vorhanden, doch ist sie aufgrund der Anordnung der Zeichen und des Abklatsches von Lepsius sicher; vgl. Meurer, Nubier, 15 Anm. b + Tf. 1.
- jwi̯.t(j)=f(j): Im Faksimilé von Lepsius (LD 136i) wurde das erste Zeichen, die laufenden Beine (Gardiner Sign-List D 54), vergessen; vgl. Meurer, Nubier, 23 Anm. g. Bereits Erman, Chrestomathie, 120 und Sethe, Lesestücke, 84 Z. 22 haben es kommentarlos stehen, und so auch Obsomer, Campagnes, 61 fig. 3; Loeben, Bemerkungen, 281 Abb. 7. Die Fotografien zeigen, dass die Stelle heute verwittert ist, aber ein Zeichen sich dort befunden haben muss. Wreszinski, in: Ägyptische Inschriften, 256 hat es daher mit Schraffur versehen.
- mnmn.t: Ungewöhnlicherweise mit drei Determinativen versehen: Rind, Ziege, Widder. Nach F. Jonckheere, in: CdÉ 29, 1954, 52 (inklusive weitere Beispiele) ein Signal dafür, dass mnmn.t generell als Generikum für domestizierte Nutztiere, d.h. "Vieh", verwendet werden konnte.
- Jqn: Die Festung Mirgissa; vgl. Meurer, Nubien, 23 Anm. i + 42-43 und C. Vogel, Ägyptische Festungen und Garnisonen bis zum Ende des Mittleren Reiches, HÄB 46, Hildesheim 2004, 240-245.
- jri̯.{t}tw 〈(j)ḫ,t〉 nb.t nfr ḥnꜥ=sn: Die Zeile ist offensichtlich emendationsbedürftig, doch sind die Deutungen sehr verschieden und in großer Zahl vorhanden. In Auswahl (chronologische Reihenfolge; siehe auch Delia, Study, 36-37; Meurer, Nubier, 24-25 Anm. l; Loeben, Bemerkungen, 274-277):
Chabas, Études, 135 übersetzte bereits ohne Kommentar wie folgt: "(et à la exception du Nègre qui viendrait se mettre à gages à Aken, y étant appelé); qu'il leur soit fait au contraire toute espèce de bien." A. Erman, Chresthomathie, *60 emendierte, eine Verschreibung aus der hieratischen Vorlage annehmend, die Gruppe tw zu jḫ.t, das vorhergehende jri̯.t wird als jri̯.t(w) interpretiert, so wie es die Translation von Chabas voraussetzt. Dies wurde übernommen von Breasted, Records, S. 294 Anm. a, der, einen neuen Satz beginnen lassend, übersetzt: "Every good thing shall be done with them."; übernommen von Gardiner, in: JEA 3, 1916, 190, ähnlich Emery, Egypt in Nubia, 157, und auch noch von Delia, Study, 33: "Let every good thing be done with them."; und Galán, Victory and Border, 108: "One shall trade with them all goods.", wobei diese Übersetzung sehr frei ist, und, wie in Anm. 555 zu sehen, grammatikalisch scheinbar nicht voll verstanden worden ist, da er schreibt: "Read jrt.tw nbt nfr ḥnꜥ.sn, lit. 'one shall do all good (things) with them.'" Galáns Übersetzung fehlt aber das Bezugswort für nb.t, was er nicht erklärt.
B. Gunn, Studies in Egyptian Syntax, 5 Bsp. 20, nahm bei der Verbform eine prospektive Relativform mit unpersönlichem Pronomen an, also jri̯.t=tw, das Adjektiv nfr wird als Pseudopartizip 3. Sg. m. erklärt (mit Erklärung Anm. 3). Auch hier wird ein neuer Satzanfang angesetzt: "Every thing that one may do is good (lawful) with them." Daran orientiert sich Seidlmayer, Pharao setzt die Grenzen, 19, wenn er ohne weiteren Kommentar übersetzt: "Alles, was man tut, soll (in) gut(em Einvernehmen) mit ihnen sein." Allerdings scheint er nach Einschätzung von Loeben, Kleine Semna-Stele, 276 nfr als Nomen aufgefasst zu haben (vor der jedoch eine Präposition fehlt). Seidlmayer selbst nimmt keine explizite Bestimmung vor.
K. Sethe, Erläuterungen, 139-140 Anm. 84,23 ist ebenfalls für eine Relativform, verknüpft den Satz aber mit der vorhergehenden Sequenz: "oder alles, was man sonst thut". Bei nfr legt er sich nicht fest: "vielleicht adverbiell" oder als ungenau geschriebenes Attribut (d.h. nfr.t) zur Relativform. Eine zusammenhängende Übersetzung der Passage bietet er nicht. Blackman, in: JEA 16, 1930, 72 entschied sich für ein Adverb, und übersetzte in Anlehnung an Gunn (siehe oben; hier aber mit der Relativform jri̯.t=tw als Apposition zu vorangehendem swn.t und wpw.t): "(to do traffic ... or on an errand) any business that one may transact lawfully with them". Gardiner, Egypt, 135 verband beides wie folgt: "or upon any good business that may be done with them." Danach auch Säve-Söderbergh, Ägypten und Nubien, 76 und identisch bei Hintze, in: Nubien und Sudan, S. 5: "oder irgendetwas, was man sonst Gutes mit ihnen zu tun hat." (identisch mit Hintze / Hintze, Alte Kulturen, 14); auch Wolf, Das Alte Ägypten, 196; ähnlich noch Théodorides, in: RIDA 22, 1975, 93 mit Anm. 25 "et tout ce qu'on pourrait faire de profitable avec eux.", an dem sich Obsomer, Campagnes, 60; Meurer, Nubier, 25 und Tallet, Sésostris III, 42 orientieren.
Völlig abweichend von allen Interpretationen segmentiert Loeben, Bemerkungen, 276-277 die Stelle. Er transkribiert: jr(w).t=tw nb.t, nfr, ḥnꜥ=sn; seine Übersetzung: "Es ist eine vollendete (/erledigte) Sache - (nämlich) alles das, was getan (/verhandelt) wird - mit ihnen", mit nfr als defektiv geschriebenem pw-Satz. Seine freie Interpretation S. 277 (ab wpw-ḥr) lautet: "... außer einem Nubier, der kommen möge, um in Iken Handel zu treiben, oder als Bote. (Egal, letztendlich soll) alles, das mit ihnen verhandelt (/getan) wird, (getan werden,) ohne jedoch zuzulassen, daß jemals ein Schiff der Nubier Semna nordwärts passiert."
Die Lösung hier geht dagegen davon aus, dass der Satz die Umstände beschreibt, unter denen eine Gesandtschaft zu behandeln geboten ist, d.h ein Umstandssatz liegt vor, und kein neuer Satz (wie Chabas, Études, 135; gegen Loeben, Kleine Semna-Stele, 275). Die Verbalform wird daher zu circumstantiellem jri̯.{t}tw emendiert - das erste t ist entweder zu streichen oder als phonetisches Komplement r zu lesen, welches aus der hieratischen Vorlage verschrieben worden sein kann. Als anschließend benötigtes Substantiv, welches der Graveur versehentlich vergessen hat, wird (j)ḫ.t als einfachste Lösung in Betracht gezogen (so wie Erman es tat), die fehlende Genuskongruenz beim Adjektiv nfr kann als Flüchtigkeitsfehler interpretiert werden oder ist der Tatsache geschuldet, das jḫ.t nicht auf ein Genus allein festgelegt ist; vgl. A.H. Gardiner, Egyptian Grammar, 3rd edition revised, Oxford 1957, § 92,2.
- nn swt rḏi̯.t: Wird von Meurer, Nubier, 12 mit 25 Anm. n unnötigerweise als negierter Subjunktiv Passiv nn swt {r}ḏi̯.t(w) interpretiert und mit neuem Satzbeginn übersetzt: "Man wird aber nicht zulassen ...", obgleich seine Transkription S. 11 unverändert bleibt. Vgl. auch den Kommentar von Loeben, Bemerkungen, 275 Anm. 9. Die Übersetzung hier folgt der communis opinio als Negativen Existenzsatz.
- swꜣ: Auch hier ist in LD 136i das Determinativ der laufenden Beine vergessen worden; vgl. Meurer, Nubier, 25 Anm. o. Bereits Erman, Chresthomathie, 120; Wreszinski, in: Ägyptische Inschriften, 256 und Sethe, Lesestücke, 84 Z. 23 - 85 Z.1 haben das Zeichen kommentarlos stehen, und auch Obsomer, Campagnes, 61 fig. 3 und Loeben, Bemerkungen, 281 Abb. 7. Auf den Fotografien ist es nur noch rudimentär zu erkennen.
- Ḥḥ: Die Festungszone Semna bzw. ihr weiterer Einzugsbereich; siehe Meurer, Nubier, 25-27 Anm. q.
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Please cite as:
(Full citation)Marc Brose, with contributions by Altägyptisches Wörterbuch, Peter Dils, Charlotte Dietrich, Lutz Popko, Daniel A. Werning, Token ID IBUBd2UfONBwIU4bgQyGAmSe5AY <https://thesaurus-linguae-aegyptiae.de/sentence/token/IBUBd2UfONBwIU4bgQyGAmSe5AY>, in: Thesaurus Linguae Aegyptiae, Corpus issue 19, Web app version 2.2.0, 11/5/2024, ed. by Tonio Sebastian Richter & Daniel A. Werning on behalf of the Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften and Hans-Werner Fischer-Elfert & Peter Dils on behalf of the Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig (accessed: xx.xx.20xx)(Short citation)
https://thesaurus-linguae-aegyptiae.de/sentence/token/IBUBd2UfONBwIU4bgQyGAmSe5AY, in: Thesaurus Linguae Aegyptiae (accessed: xx.xx.20xx)
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